Prozess in Feldkirch

Mit vier Promille im Rettungsauto randaliert

Vorarlberg
02.09.2023 12:25

Sternhagelvoll hatte ein 41-jähriger Somalier Sanitäter und Polizeibeamte attackiert. Nun kam es zum gerichtlichen Nachspiel in Feldkirch (Vorarlberg).

Mit einem ernüchternden Urteil für den Schluckspecht hat die freitägige Verhandlung geendet. Wegen des Vergehens einer „Straftat im Zustand voller Berauschung“, so der Gesetzestext, verurteilte Richterin Lisa Pfeifer den unbescholtenen Somalier zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro. Die Hälfte davon muss er zahlen. Der Rest wurde zur Bewährung ausgerufen.

Vorfall mit einem Rettungswagen
Viel Geld für den Flüchtling, dessen einziges Einkommen aus 310 Euro Grundsicherung und 110 Euro, die er durch gemeinnützige Arbeit bei der Caritas verdient, besteht. Angeklagt ist der 41-Jährige wegen eines Vorfalls im Mai in einem Rettungswagen. Mit einer Kopfverletzung und schwer alkoholisiert, wird der Somalier zunächst im Flüchtlingsheim Bludesch aufgefunden. Rettung und Polizei werden alarmiert. Der Versuch, den Schluckspecht ins Krankenhaus zu bringen, stößt allerdings auf heftige Gegenwehr des Patienten.

Als der Sanitäter ihn angurten will, erwacht der Somalier zu neuem Leben und versetzt diesem einen Faustschlag gegen den Kopf. Und auch der zu Hilfe eilende Polizist bekommt sein Fett in Form eines Kinnhakens ab. Mit vereinten Kräften gelingt es am Ende doch, den Somalier ins LKH Rankweil einzuliefern, wo Ärzte schließlich bei dem Patienten eine rekordverdächtige Alkoholisierung von knapp vier Promille feststellen.

Zitat Icon

Ich kann mich nicht mehr erinnern, deswegen weiß ich nicht, ob ich schuldig, teilschuldig oder unschuldig bin.

Der Angeklagte vor Gericht

Zeugen geben Aufschluss
Im Prozess räumt der Angeklagte zwar ein, an jenem Tag einen Liter Wodka getrunken zu haben. An das, was an dem Abend geschehen sei, könne er sich aber nicht erinnern, deshalb wisse er auch nicht, ob er schuldig, teilweise schuldig oder gar unschuldig sei. Nach Anhörung der Zeugen ist sich die Richterin allerdings sicher, dass sich der Vorfall genau wie im Strafantrag formuliert zugetragen hat.

Der Somalier entschuldigt sich schließlich für das Ungemach, das er den anderen bereitet hat, und verspricht, sich von nun an nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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