Ein Klimaaktivist wurde in einem Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) dazu gezwungen, seine Unterhose auszuziehen. Während die Rechtsvertreterin des 24-Jährigen vor Gericht von Unverhältnismäßigkeit spricht, verteidigt sich die Polizei damit, Superkleber in der Unterwäsche des Mannes vermutet zu haben.
Am Freitag wurde die Verhandlung am Verwaltungsgericht Wien geführt. Der Vorfall selbst ereignete sich bereits im vergangenen Februar. Damals wurde der 24-Jährige nach einer Klebe-Aktion der Letzten Generation in Wien festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände gebracht. Dort musste er sich zuerst in einem drei Quadratmeter kleinen „Visitierraum“ routinemäßig seiner Kleidung entledigen. „Man wird durchsucht und abgetastet und zieht sich bis auf die Unterhose aus“, sagte der Aktivist vor Gericht.
Angst vor Gewalt
Ein Beamter habe ihn schließlich dazu aufgefordert, auch seine Unterwäsche auszuziehen. „Ich hatte damals die Info, dass ich das nicht machen muss und habe mich geweigert. Dann haben wir diskutiert, bis der Beamte seinen Kollegen geholt hat, der in den Raum gekommen ist und er sich die Handschuhe übergestreift hat. Ich habe dann angenommen, dass sie sie mir möglicherweise mit Gewalt hinunterziehen. Ich habe es dann selbst gemacht“, beschrieb der junge Mann vor Gericht.
Ich hatte damals die Info, dass ich das nicht machen muss und habe mich geweigert. Dann haben wir diskutiert.
Klimaaktivist vor Gericht
Polizei: Usus zur Eigen- und Fremdsicherung
Der damals zuständige Gruppeninspektor, der als Zeuge geladen war, räumte den Sachverhalt am Freitag vor der Richterin ein. Er betonte jedoch, dass das Vorgehen Usus sei und es sich um eine „Maßnahme zur Eigen- und Fremdsicherung“ handle. Schließlich hätte die Polizei bereits Mini-Handys, Suchtgift oder Messer in Unterwäsche gefunden. In diesem Fall habe man vermutet, dass in der Unterwäsche zum Beispiel Superkleber versteckt sein könnte. Die Behörde vertritt den Standpunkt, dass es keine Durchsuchung gewesen sei.
Es habe zwar keine Anhaltungspunkte für eine Eigen- oder Fremdgefährdung des Klimaaktivisten gegeben, „aber wissen kann man es im Vorhinein nie“, sagte der Polizist. Die Richterin warf wiederum ein, dass es entwürdigend oder demütigend sein könne, sich vor Fremden auszuziehen. Der Klimaaktivist betonte, dass er nicht festgenommen worden sei, weil er „jemandem wehtun“ habe wollen, sondern aufgrund einer Verwaltungsübertretung.
Urteil kommende Woche
„Natürlich ist so eine Amtshandlung ein Grundrechtseingriff, der nur erfolgen darf, wenn er verhältnismäßig ist“, sagte seine Verteidigerin. Solch ein Eingriff dürfe nie ein Standardprozedere sein, es müsse immer eine Abwägung im Einzelfall geben. Die Verhandlung wurde am Freitag bereits beendet, das Urteil soll kommende Woche folgen.
„Uns ist wichtig, dass wir klären, dass diese Nacktuntersuchungen nicht notwendig sind, damit diese Kontrollen in Zukunft nicht mehr passieren“, sagte die Sprecherin der Letzten Generation, Marina Hagen-Canaval. Es handelte sich um die erste Verhandlung zu dieser Streitfrage in Wien.
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