Es dauert noch ...

Der Fall Teichtmeister und hastige Ankündigungen

Österreich
02.09.2023 10:15

Rund acht Monate nach Anklage steht Florian Teichtmeister am Dienstag in Wien vor Gericht. Nicht das Einzige, was in dem Fall lange dauert.

„Wir sind als Geschäftsführer verpflichtet, den Schaden in irgendeiner Form einzuklagen - und das werden wir auch tun“, verkündete Burgtheater-Boss Martin Kušej, kurz nachdem die Vorwürfe gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der Zigtausende Darstellungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gehortet hatte, öffentlich geworden waren.

Jetzt sind etliche Monate vergangen, und auf „Krone“-Anfrage heißt es dazu aus dem Haus am Ring lapidar: „Es wird daran gearbeitet.“ Der Schaden müsse erst genau beziffert werden, Juristen und Mitarbeiter der Burg seien damit befasst. Es dauert also noch ... Was die hastigen politischen Ankündigungen in der Causa angeht, ist das Tempo nicht minder schleppend. So ist der Gesetzesentwurf gegen Kindesmissbrauch noch immer nicht beschlussfähig.

Plakolm übt Kritik an Justizministerin Zadić
Bei der „Krone“ meldete sich Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). Sie verstehe nicht, warum der Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot noch immer nicht erfolgt ist. Wie Strafrechtsexperte Robert Kert bestätigt, kann dieses laut § 220b. StGB nur ausgesprochen werden, wenn der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger tätig war oder im Job intensiven Kontakt mit Minderjährigen hatte.

Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) übt indes Kritik an Justizministerin Alma Zadić. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) übt indes Kritik an Justizministerin Alma Zadić.

Plakolm will diesen Passus streichen: „Solche Menschen dürfen generell keine Möglichkeit haben, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Dass die Justizministerin diese zynische Gesetzeslücke noch nicht geschlossen hat, halte ich für fahrlässig“, übt sie Kritik an Alma Zadić. Laut Plakolm kann dadurch in rund 1000 Sexualstraffällen im Jahr kein Berufsverbot im Umfeld von Kindern ausgesprochen werden.

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