Nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft in der letzten Woche die Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt hat, sorgt der Sänger jetzt erneut für Aufsehen - mit den ersten Ausschnitten des neuen Musikvideos zu seinem Solo-Song „Zunge“, der am 8. September veröffentlicht wird.
In den kurzen, schnellen Sequenzen sieht man Till Lindemann unter anderem blutüberströmt und wie ein wildes Tier eingesperrt in einem engen Käfig. Auch wurde dem Sänger für einen weiteren Teil des Clips scheinbar der Mund zugenäht, außerdem zeigt ihn eine Nahaufnahme mit Tränen in seinen Augen.
Lindemann-Clip keine Reaktion auf Vorwürfe
Neben Lindemann ist in den ersten Ausschnitten des Videoclips auch eine junge Frau zu sehen, der Blut in über das Gesicht rinnt. Was mit ihr im Video passieren wird, ist noch unklar. Außerdem wird ein Rabe eingeblendet - er galt in der Antike als Symbol für Verrat und Untreue.
Fans spekulierten unterdessen, dass Lindemann mit dem Clip auf die von ihm stets bestrittenen Vorwürfe Bezug nehmen könnte und diese auf seine eigene Art verarbeitet.
Doch die „Bild“-Zeitung fand heraus: Song und Video wurden vor dem Skandal aufgenommen, weshalb „Zunge“ gar nicht darauf abzielen kann. Vielmehr gehe es Lindemann in dem Song um Redefreiheit sowie um die Freiheit in Sprache und Kunst, heißt es.
Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger eingestellt
„Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben. Till“, schrieb Lindemann am letzten Dienstag auf Instagram. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen Lindemann wegen des Verdachts von Sexualdelikten eingestellt wurden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung.
Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise, so die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor - teilweise anonym - Lindemann beschuldigt und Situationen zum Teil von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten.
Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag zudem mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich - auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.
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