Zudem ordnete der Schöffensenat unter Vorsitz von Norbert Gerstberger Bewährungshilfe an und erteilte dem 21-Jährigen, der laut einem psychiatrischen Gutachten an einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung leidet, die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Ich weiß, dass es nicht richtig war"
"Ich weiß, dass es nicht richtig war. Was soll ich dazu sagen? Ich habe ständig Angst gehabt, dass es auffliegt", gab der Angeklagte zu Protokoll. Mit 14 hatte er begonnen, sich nachts ins Schlafzimmer der Schwester zu schleichen. Sooft er das Gefühl hatte, diese würde schlafen, berührte und betastete er sie oder ihre oftmals anwesende Freundin unsittlich.
"Es war ein Adrenalinstoß. Ich hatte so Herzrasen nach zwei bis drei Minuten, dass ich danach immer gleich gegangen bin. Das Ganze war wie ein Zwang", sagte der 21-Jährige. Das Ganze flog erst im Dezember 2010 auf, als die kleine Schwester sich einer Freundin anvertraute. Diese erzählte die Geschichte ihrer Mutter, die daraufhin zur Polizei ging.
Mutter will "nichts mitbekommen" haben
Die Mutter von Täter und Opfer fiel aus allen Wolken, als sie davon erfuhr. Wie die alleinerziehende Frau als Zeugin erklärte, habe sie "nichts mitbekommen". Und das obwohl ihr eine andere - wesentlich ältere und ebenfalls im Haushalt lebende Tochter - einmal berichtet hatte, der Bruder beobachte sie immer wieder heimlich beim Duschen und sie habe "Angst, dass da auch etwas mit der Kleinen ist".
"Ich hatte nicht den Eindruck, dass da etwas stattfindet", betonte die Mutter. Als sie sich ihren Irrtum eingestehen musste, habe sie ihren Sohn noch am selben Tag aus der Wohnung geworfen, ihm die Schlüssel abgenommen und den Kontakt zur Gänze abgebrochen.
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