Gibt es nun Änderungen beim Schutzstatus des Wolfes? Die EU will bis zum 22. September Daten prüfen und anschließend eine Entscheidung treffen. Ob und wie die Veränderung aussieht, ist jedoch noch unklar. Tirols LH Anton Mattle bleibt mit seinen Forderungen klar.
Kommt Bewegung um den Schutzstatus des Wolfes? Wie die EU heute mitteilte, will man in den nächsten Wochen Daten zu diesem Thema sammeln. Festlegen wollte man sich jedoch noch nicht. „Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist eine reale Gefahr geworden für Viehherden und potenziell auch für Menschen“, sagt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie ruft lokale und nationale Behörden dazu auf, wo nötig Maßnahmen zu ergreifen.
Der Schutzstatus von Wölfen muss gesenkt werden. Tirol wird, alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um zu belegen, dass der derzeitige Schutzstatus nicht mehr der Lebensrealität im Alpenraum entspricht.
Tirols LH Anton Mattle
Bild: Christof Birbaumer
Nun seien lokale Gemeinschaften, Wissenschafter und Interessierte aufgerufen, bis zum 22. September entsprechende Informationen zum Thema Wolf zu liefern. Wie genau dies aussehe, muss noch erhoben werden. Bereits vor einem halben Jahr habe man begonnen, Daten bei Experten und Behörden einzuholen.
Zuversicht aus Tirol
Geht es nach Tirols LH Anton Mattle, bleibt die zuletzt eingebrachte Forderung bestehen: „Der Schutzstatus von Wölfen muss gesenkt werden. Tirol wird, alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um zu belegen, dass der derzeitige Schutzstatus nicht mehr der Lebensrealität im Alpenraum entspricht.“ Er begrüße die Neubewertung. Dies sei der einzig richtige Weg, um sicherzustellen, dass der Schutzstatus den sich verändernden Gegebenheiten gerecht wird. „Deshalb begrüße ich eine Neubewertung, die auch aufgrund des Drucks aus Alpenregionen wie Tirol notwendig geworden ist.“
Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention - eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder - aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind prinzipiell verboten, Problemtiere dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung geschossen werden.
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