In Garsten sitzen bald keine Gefangenen mehr ein, sondern nur mehr „untergebrachte Personen“. Denn die Justizanstalt wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum umgestellt. Dorthin kommen Täter, die unter einer schweren psychischen Störung leiden. Bei ihnen spricht man nicht von Häftlingen, sondern von Untergebrachten.
Die Justizanstalt Garsten wird neben dem Forensisch-Therapeutischen Zentrum am Mittersteig in Wien ab 1. Jänner 2024 die zweite Gesamtanstalt für den Maßnahmenvollzug von nicht zurechnungsunfähigen Rechtsbrechern in Österreich. Schon bisher waren dort Rechtsbrecher mit schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störungen untergebracht - nun wird aber die gesamte Anstalt diesen Personen gewidmet.
Täter mit psychischen Störungen
In Forensisch-Therapeutischen Zentren (früher: Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher) werden Personen untergebracht, die unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung bestimmte Straftaten begangen haben und darüber hinaus als gefährlich gelten - bei denen also zu befürchten ist, dass sie weitere schwerwiegende strafbare Handlungen begehen. Unterschieden wird dabei zwischen Tätern, die im Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig waren und solchen, die dies nicht waren.
Für letztere gab es mit dem Mittersteig in Wien bisher nur eine Gesamtanstalt. Darüber hinaus wurden sie auch in speziellen „Departments für den Maßnahmenvollzug“ in normalen Justizanstalten untergebracht, unter anderem auch in Garsten.
Grund ist der gestiegene Bedarf
„Aufgrund des fortgesetzten Anstiegs der Belagszahlen“ habe man sich nun entschlossen, eine weitere Gesamtanstalt dem Maßnahmenvollzug zu widmen, hieß es aus dem Ministerium. Garsten habe man aufgrund der im Vergleich mittleren Größe und der sehr guten Lage gewählt. Erhofft werden Synergien durch eine Einrichtung dieser Größenordnung wie in der Betriebsstruktur und in Behandlungsangeboten. In Garsten könne man einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den besonderen Bedürfnissen psychisch erkrankter Rechtsbrecher bestmöglich Rechnung tragen. So soll sich ein multiprofessionelles Fachteam individuell mit den Erfordernissen der untergebrachten Personen auseinandersetzen und therapeutische Interventionen setzen.
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