„Disqualifiziert ihn“
Zusatzartikel könnte Trump von Wahlen ausschließen
Ein brisantes Detail in der US-Verfassung könnte Ex-Präsident Donald Trump seine mögliche Rückkehr ins Weiße Haus verwehren. Rechtsexperten und Demokraten sind sich einig, dass ihn eine Klausel im 14. Zusatzartikel schon von vornherein von einer weiteren Kandidatur ausschließen könnte.
Bei der Passage handle es sich um ein „starkes Argument“, dass Trump im Zuge der Gerichtsverfahren gegen ihn von einer Kandidatur ausgeschlossen werden könnte, erklärt der demokratische Senator Tim Kaine aus Virginia.
Dreh- und Angelpunkt dabei dürfte der Angriff auf das US-Kapitol sein, der zu „einem bestimmten Zweck und bestimmten Zeitpunkt“ stattgefunden habe, erklärte er dem Sender ABC News. Es sei dabei um die „Störung der friedlichen Machtübernahme, wie sie in der Verfassung geregelt ist“ gegangen, sieht er die Rechtslage recht klar.
An Aufstand beteiligt?
Konkret spielt er auf den dritten Absatz des 14. Zusatzartikels in der US-Verfassung an. Demnach dürfte niemand ein „ziviles oder militärisches Amt in den Vereinigten Staaten bekleiden, der zuvor Mitglied des Kongresses, als Offizier der Vereinigten Staaten, als Mitglied einer staatlichen Legislative oder als Exekutiv- oder Justizbeamter eines Staates einen Eid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten geleistet hat und sich an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen dieselbe beteiligt oder an den Feinden derselben Hilfe oder Beistand geleistet hat.“
Die Klausel ist dabei für Trump auch kaum zu umgehen, bräuchte es dafür (ähnlich wie in Österreich) eine Zweidrittelmehrheit im Repräsentantenhaus, die ebendiesen Passus streichen möchte. Eine solche ist aber keineswegs in Sicht, so Kaine gegenüber dem „Guardian“.
Studie untermauert Einschätzung
Der Demokrat ist mit dieser Einschätzung keineswegs alleine, immer mehr Rechtsexperten teilen seine Einschätzung. So kommt etwa auch eine aktuelle wissenschaftliche Publikation zu dem Schluss: „Nimmt man Abschnitt 3 ernst, so bedeute dies, dass die verfassungsrechtlichen Ausschlüsse von künftigen Staats- und Bundesämtern auch für die Teilnehmer an der versuchten Umsturz-Aktion der Präsidentschaftswahlen 2020 gelten, einschließlich des ehemaligen Präsidenten Donald Trump und anderer.“
Wie „The Atlantic“ weitere Harvard-Experten zitiert, wurde die Klausel aus dem Grund verfasst, „um direkt und unmittelbar auf diejenigen einzuwirken, die ihren Eid auf die Verfassung verletzen, sei es, indem sie zu Waffen greifen, um die Regierung zu stürzen (…), indem sie versuchen, eine Präsidentschaftswahl durch einen unblutigen Staatsstreich zu beeinflussen.“
Verfahren schaden Trump (bisher) kaum
Gegen den Ex-Präsidenten laufen derzeit vier Anklagen im Zusammenhang mit seinen falschen Behauptungen, die Wahl 2020 sei gestohlen worden und dem Angriff seiner Anhänger auf das US-Kapitol in Washington D.C. am 6. Jänner 2021. Trump ist der erste Ex-Präsident der US-Geschichte, von dem ein sogenannter Mugshot existiert. In jüngsten Umfragen zum Vorwahlkampf der Republikaner führt er dennoch haushoch gegenüber den anderen republikanischen Präsidentschaftsbewerbern.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.