Blicke in Abgründe. Was für ein Grauen! Der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler und TV-Star Florian Teichtmeister lässt Blicke in Abgründe zu, die man nicht sehen will, nicht einmal erahnen möchte. Staatsanwältin Julia Kalmar sprach am Dienstag in Wien von einer „hochdramatische Eskalation der Perversion“. Und sie gestand gleich am Anfang ihres Plädoyers, dass sie so etwas in 16 Jahren noch nicht gesehen habe. Was das ist? Unglaubliche Mengen an Kindesmissbrauchsdarstellungen, in viele hatte der Schauspieler auch noch übelste Texte eingefügt mit seinen, wie es die Staatsanwältin benennt, „pädosadistischen Fantasien“. Von einer „Eskalation der Perversion“ ist die Rede, sowohl bezüglich der Menge an Dateien, als auch des Inhalts. Verlesen wird beim Prozess auch die schreckliche Fantasie über die brutale Vergewaltigung eines kleinen Mädchens. Der Täter gibt zu Protokoll, dass er all das auch schrecklich finde, dass etwas mit ihm nicht stimme, hätte Teichtmeister schon früh gewusst. Aber „die Vernunft war nicht stärker als die Krankheit und das Problem“. Und dann war da noch die Alkohol- und Kokainsucht. So spricht der Richter letztendlich eine Strafe über zwei Jahre bedingte Haft aus, samt engmaschiger Psychotherapie und Verpflichtung zur Alkohol- bzw. Drogenabstinenz. Als Milderungsgründe nennt Richter Stefan Apostol das Geständnis, die Therapiebereitschaft und Unbescholtenheit. Vor allem aber spricht der Richter davon, dass „die Intensität an sozialer Ächtung und Vorverurteilung als mildernd zu werten“ sei. Das wäre ja das Mindeste. Wenn Teichtmeister schon nicht hinter Schloss und Riegel muss: In der Öffentlichkeit hat er nichts mehr verloren. Schon gar nicht auf Kinoleinwänden, im TV oder auf Bühnen.
Was ist schief gelaufen? Ein „fatales Signal für Opfer und Täter“ sieht „Krone“-Gerichts-Ressortleiterin Anja Richter im Urteil. Wegen der milden bedingten Verurteilung werde der Ex-Burgstar, sofern er nicht rückfällig wird, keinen einzigen Tag in einem Gefängnis oder einer Anstalt verbringen müssen. Unsere Gerichtsreporterin wertet das als „Signal an die geschändeten Kinder und deren Familien: Euer Leid und eure Qualen sind uns keine härtere Bestrafung wert!“ Den Tätern werde vermittelt: „Ich mach mal weiter, denn wenn ich erwischt werde, passiert mir eh nicht viel“. Es sei jedoch falsch, den Zorn nur auf den entlarvten Florian Teichtmeister zu projizieren. Anja Richter zitiert einen bekannten Anwalt, der nach dem Prozess gemeint hatte. „Es war klar, dass dies eine bedingte Strafe wird, das ist bei Ersttätern bei diesem Delikt immer so.“ Genau das sei aber das Empörende. Richter schreibt: „Wieso ist das immer so? Was ist da schief gelaufen bei der Gesetzgebung?“ Ja, das fragt man sich!
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