„Krone“-Gerichtsjournalistin Anja Richter kommentiert das Ersturteil im Fall Florian Teichtmeister.
76.000 Darstellungen von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, die teilweise mit sadistischen Gewaltfantasien untermalt sind. Zigtausende Opfer, die meisten davon Mädchen unter 14 Jahren - sichergestellt auf 22 Datenträgern von Florian Teichtmeister. Die Bilder und Filme zeigen Unmündige, die missbraucht wurden, weil Menschen wie er sich an ihnen aufgeilen und sie leiden sehen wollen.
Um 13.29 Uhr spricht der Richter die bedingte Verurteilung aus. Der Ex-Burgstar wird, sofern er nicht rückfällig wird, keinen einzigen Tag in einem Gefängnis oder einer Anstalt verbringen müssen. Das fatale Signal an die geschändeten Kinder und deren Familien: Euer Leid und eure Qualen münden in solch einem milden Urteil. Die Botschaft an die Täter: Selbst wenn du erwischt wirst, wird dir nicht viel passieren.
Den Zorn darüber aber nur auf den entlarvten Florian Teichtmeister zu projizieren, ist falsch. „Kinderpornografie ist mittlerweile ein Massenphänomen“, kommentierte ein bekannter Anwalt nach dem Prozess trocken. „Es war klar, dass dies eine bedingte Strafe wird, das ist bei Ersttätern bei diesem Delikt immer so.“
Genau das ist für mich das eigentlich Empörende: Wieso ist das immer so? Was ist da schiefgelaufen bei der Gesetzgebung?
Der Prozess führt Teichtmeister nicht hinter Gitter, aber hoffentlich dazu, dass der §207a im Strafgesetzbuch endlich nachgeschärft wird. Denn Kinderpornografie als Massenphänomen ist untragbar.
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