Wer den Akt kennt, erschaudert angesichts der grauslichen Kinderporno-Fantasien. Dennoch muss Florian Teichtmeister nicht ins Gefängnis. Wie kann das sein? Jeder Steuerhinterzieher wird härter bestraft!
„Die grausame Falle schlägt zu und ich werde dich so richtig f.....“, „Du bist zum Tode verurteilt“ sind noch die harmlosesten Auszüge aus dem ekelhaften Text-Potpourri, mit denen Florian Teichtmeister Bilder von weit minderjährigen Mädchen gespickt hat. Es ist schier grausam, zuzuhören, während die Staatsanwältin die grindigen Fantasien vorliest. Dabei sind das noch die harmlosesten Passagen ...
Kein Gefängnis, keine Einweisung
Dieser Mann, der Verfasser der obigen Zeilen, muss nicht ins Gefängnis. Er fasst „nur“ zwei Jahre bedingt aus. Er muss nicht einmal in eine Anstalt - auch die Einweisung ist vorläufig ausgesetzt. Es gab einige Gründe, die sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt haben. Einer davon: die „massive gesellschaftliche Vorverurteilung bis hin zum Galgen vor dem Gericht“, wie der Richter sagt …
Galgen-Demo: Sind wir denn im Mittelalter?
Somit haben die Demonstranten absurderweise neben anderen Gründen dafür gesorgt, dass Teichtmeister sich weiter in Freiheit bewegen darf. Einer von ihnen war sogar mit einem Galgen aufgefahren, ein anderer brachte einen blutverschmierten Penis mit. Man fragt sich: Geht’s noch? Sind wir denn im Mittelalter? Teichtmeister kann sich bei ihnen für diese Dämlichkeit bedanken!
Wenn nicht Teichtmeister ins Gefängnis muss - wer dann?
Das traurige an der Sache ist, dass durch die komischen Aktionen so mancher Demonstranten die eigentliche Frage nach Gerechtigkeit in den Hintergrund tritt. Wenn Teichtmeister für die zu Beginn stehenden Ekel-Fantasien nicht ins Gefängnis und nicht einmal in eine Anstalt muss - wer muss es dann? Einmal mehr bleibt man mit dem Gefühl zurück, dass jeder Steuerhinterzieher schlimmer bestraft wird als ein Kinderporno-Konsument. Was für eine Welt!
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