Über Missstände, die sich hinter den Mauern des Innsbrucker Ziegelstadls abgespielt haben sollen, berichtete die „Tiroler Krone“. Die Berichte riefen im Juli die ÖVP auf den Plan. Tirols NR Hermann Gahr richtete eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin Alma Zadić. Die Antworten liegen nun vor.
Eine davon betrifft das Thema Mobbing. Zur Erinnerung: Vier ehemalige Mitarbeiter sahen sich als Opfer von Mobbing, ein führender Personalvertreter soll auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik eingereicht haben. Laut Zadić sei ihr Ministerium „durch eine Erledigung der Finanzprokuratur vom 1. September 2022 über die Amtshaftungsklage in Kenntnis“ gesetzt worden. Die vier Mobbing-Vorfälle sind indes schon „mit Meldung vom 30. März 2020 bekannt“, so die Ministerin.
Daraufhin wurde von der Dienstbehörde die Leitung der Justizanstalt angewiesen, die Bediensteten bezüglich der Vermeidung von Missständen zu belehren, um solche in Zukunft zu verhindern.
Justizministerin Alma Zadić
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
Belehrungen, um Missstände zu vermeiden
Und welche Maßnahmen wurden gesetzt? „Aufgrund einer anonymen Beschwerde bezüglich Fehlverhalten im Krankenrevier und den darauffolgenden internen Erhebungen wurde seitens der Dienstbehörde eine Sachverhaltsdarstellung an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt“, erklärt Zadić. Das Ermittlungsverfahren sei letztlich eingestellt worden. „Daraufhin wurde von der Dienstbehörde die Leitung der Justizanstalt angewiesen, die Bediensteten bezüglich der Vermeidung von Missständen zu belehren, um solche in Zukunft zu verhindern.“
Von Ermittlungsverfahren gegen Leiter abgesehen
Ebenso eingestellt wurde ein Verfahren gegen einen Beamten, dem vorgeworfen wurde, Einnahmen aus dem Kaffee- und Snackautomatenverkauf zweckwidrig verwendet zu haben. Weiters geht aus der Beantwortung hervor, dass der Leiter der Justizanstalt am 12. November 2021 wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung aufgrund von Mobbing und wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde. „Die zuständige Staatsanwaltschaft sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.“
13 Bedienstete seit 2020 ausgetreten
Von einem Platz- und Personalmangel im „Häfen“ könne keine Rede sein. „Mit Stichtag 7. August ist die Justizanstalt Innsbruck zu 93,49 Prozent belegt. Es liegt keine Überbelegung vor. Die durchschnittliche Anzahl der unbesetzten Arbeitsplätze hat sich von 2020 bis 2022 verringert.“
Seit Jänner 2020 haben 13 Bedienstete ihren Austritt erklärt. „Das entspricht vergleichbaren anderen Justizanstalten.“
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