Im spanischen Kuss-Skandal um Luis Rubiales hat die von dem inzwischen suspendierten Fußballverbandschef geküsste Spielerin Jennifer Hermoso Anzeige erstattet. Hermoso habe bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt und anschließend Rubiales angezeigt, berichteten der Radiosender Cadena Ser und weitere Medien am Mittwoch unter Berufung auf Justizkreise in Madrid.
Damit drohen Rubiales neben einer Sperre der FIFA nun auch strafrechtliche Konsequenzen. Nach Schätzungen von Experten könnte der 46 Jahre alte frühere Profi zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden, wenn er schuldig gesprochen werden sollte.
„Kuss nie zugestimmt“
Rubiales hatte bei der Siegerehrung nach dem von Spanien gewonnenen WM-Finale in Sydney am 20. August Hermoso auf den Mund geküsst. Er beteuert, dies sei in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt. Hermoso erklärte aber, sie habe sich „als Opfer einer impulsiven, sexistischen und unangebrachten Handlung gefühlt, der ich nicht zugestimmt habe. Einfach ausgedrückt, ich wurde nicht respektiert.“
Anzeige war entscheidend
Entscheidend: Ohne die Klage Hermosos hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Rubiales nicht führen können, da Spaniens Strafgesetzbuches vorschreibt, dass es für die Verfolgung von Straftaten wie Belästigung oder sexuellem Missbrauchs erforderlich ist, dass die geschädigte Person selbst Anzeige erstattet. Hermoso hatte 15 Tage Zeit, eben diese Anzeige einzubringen. Dies hat sie nun am Dienstag gemacht.
Rubiales weigert sich weiterhin, als Verbandschef zurückzutreten, obwohl das unter anderem auch von den Regionalverbänden des RFEF gefordert wurde. Die Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen den suspendierten Präsidenten lehnte der Nationalverband jedoch ab. Der spanische Sportgerichtshof (TAD) hat zwar die Eröffnung eines Verfahrens gegen Rubiales beschlossen, aber nur wegen „schweren“ Fehlverhaltens. Damit ist eine Suspendierung von Rubiales durch die oberste spanische Sportbehörde (CSD) nicht möglich. Nur im Falle der Einleitung eines Verfahrens wegen eines „sehr schweren“ Fehlverhaltens hätte auch der CSD den 46-Jährigen vorläufig des Amts entheben können.
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