Staatsanwältin Julia Kalmar verzichtet auf Rechtmittel im Verfahren gegen Florian Teichtmeister. Das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Burgschauspieler wegen des Besitzes und der Herstellung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen ist damit rechtskräftig.
„Wir werden keine Rechtsmittel anmelden“, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf Anfrage mit. Teichtmeister war Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht bedingt zu zwei Jahren Haft und - ebenfalls bedingt - zu einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt worden. Der 43-Jährige bleibt damit auf freiem Fuß, wenn auch mit zahlreichen Auflagen.
Therapie sowie Alkohol- und Drogenverbot
Per Weisung wurden vom Gericht etwa die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Er befindet sich seit mittlerweile zwei Jahren in Behandlung.
Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte mit den Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
76.000 Dateien sichergestellt
Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien - nämlich rund 35.000 - verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. In Summe handelte es sich um rund 76.000 Dateien, die bei dem einstigen Fernseh- und Bühnenstar sichergestellte worden waren.
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