Ein insolventer Geschäftsmann aus dem Oberland will angeblich nichts von zwei Sparbüchern gewusst haben, die im Zuge der Pleite seines Unternehmens sichergestellt worden waren. Nun kam es zum Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Für den 49-jährigen Angeklagten sind die guten Zeiten längst vorbei. Nach seiner Firmenpleite als Dienstleister für Hausmeistertätigkeiten lebt der Unbescholtene von der Hand im Mund. Obwohl er mittlerweile als Angestellter zwischen 1600 und 1900 Euro verdient, bleiben dem vierfachen Vater abzüglich Alimente und Abschöpfungsverfahren gerade einmal 300 Euro im Monat. Kurz gesagt: zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.
Angeklagter isst bei der Mutter und leiht sich Geld von Kollegen
„Wie schaffen Sie es, über die Runden zu kommen?“, will Richter Theo Rümmele von ihm wissen. Die Antwort ist niederschmetternd: „Ich kann bei meiner Mutter daheim gratis essen. Und manchmal leihe ich mir halt ein bisschen Geld von Kollegen“, so der Geschiedene beschämt.
Und als ob das nicht ohnehin schon traurig genug wäre, muss er sich jetzt auch noch wegen zwei Sparbüchern mit einem Gesamtguthaben von rund 2000 Euro bei Gericht verantworten. Diese waren von den Behörden im Zuge der Insolvenz sichergestellt worden. Weshalb bei Gericht nun der Verfall des Betrages zur Debatte steht, also die Zahlung desselben an den Staat. Der Hintergrund: Der 49-Jährige hatte vor der Insolvenz seines Unternehmens wiederholt Geld aus der Firma auf sein Privatkonto überwiesen - vermutlich, um diverse finanzielle Löcher zu stopfen.
Urteil ist rechtskräftig
Im konkreten Fall geht es also um die Frage, ob auch das Geld auf den Sparbüchern eigentlich dem Unternehmen zuzurechnen und folglich Teil der Insolvenzmasse ist. Der Angeklagte selbst gibt sich zugeknöpft und schwört, gar nichts von der Existenz dieser Sparbücher gewusst zu haben.
Nach Rücksprache mit seiner Anwältin Julia Geiger stimmt der Oberländer jedoch dem Verfall des Betrages zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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