Wegen Hasspostings

Wie Teichtmeister jetzt abkassieren könnte

Österreich
08.09.2023 06:00

Macht sich Florian Teichtmeister jetzt zum Millionär? Entschließt er sich, Klagen wegen Ehrenbeleidigung im Internet einzureichen, würde er nach Einschätzung von Medienrechtsexperten wohl nie wieder arbeiten müssen.

Es liegt am Ego des verurteilten Schauspielers, ob er Kapital aus dem Theater um seine Person schlagen möchte. Wurde er im Internet massiv beschimpft oder in seiner Ehre beleidigt, kann der 43-Jährige gegen den „Hass im Netz“ rechtliche Schritte setzen - so, wie dies Kanzler-Gattin Katharina Nehammer und FPÖ-Chef Herbert Kickl erfolgreich getan haben. Allein das Teilen eines inkriminierenden Postings reicht aus, um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen. 

Der Ex-Burgstar nicht auf der Bühne, sondern vor Gericht - sein Fall sorgt weiter für Aufregung. (Bild: APA/BARBARA GINDL)
Der Ex-Burgstar nicht auf der Bühne, sondern vor Gericht - sein Fall sorgt weiter für Aufregung.
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Für ihn könnten diese Shitstorms zu einer goldenen Möglichkeit werden.

Medienrechtsexperte Karim Weber, der Teichtmeister zwar nicht vertritt, aber ähnliche Fälle behandelt hat

Hasspostings: bis zu 40.000 Euro Entschädigung
„Jeder Inhaber eines Profils wird rechtlich als Medieninhaber betrachtet und dementsprechend zur Verantwortung gezogen.“ Pro Veröffentlichung eines Hasspostings sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von bis zu 40.000 Euro vor, bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Posters sogar bis zu 100.000 Euro. In der Praxis wendet sich der beauftragte Medienanwalt mit einem Vergleichsangebot an den Facebook-User. Zahlt der ein und veröffentlicht eine Richtigstellung, ist die Sache vom Tisch. „Zweitausend Euro bei den einfachsten Hasspostings sind realistisch“, sagt Weber. „Bei der zu erwartenden Fülle könnten ein paar Millionen Euro zusammenkommen.“

Teichtmeister hat das Urteil angenommen und ist „zufrieden“. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Teichtmeister hat das Urteil angenommen und ist „zufrieden“.

Drei Jahre Verjährungsfrist
Teichtmeister läuft die Zeit nicht davon, ehrenbeleidigende Postings verjähren erst nach drei Jahren. Entschließt er sich tatsächlich, das Geld einzutreiben, könnte er es, wie Katharina Nehammer, spenden. Etwa einer Kinderschutzorganisation. In diesem Fall veröffentlicht die „Krone“ gern ein Faksimile des Überweisungsbelegs.

Eine andere mögliche Einnahmequelle ortet Anwältin Astrid Wagner, deren Biografie über Inzest-Vater Josef F. wochenlang auf internationalen Bestsellerlisten zu finden war. „Die Leute wollen tief in die Abgründe blicken“, so Wagner.

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