Das erlebt man auch nicht alle Tage: Drei Angeklagte wurden am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen, weil alle vier Zeugen zugaben, bei Polizei und Gericht gelogen zu haben.
„In 27 Jahren meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich noch nie erlebt, dass sämtliche Zeugen gemeinsam ein derartiges Lügenkonstrukt aufbauen, um einen anderen in die Pfanne zu hauen!“, so die erste Reaktion vom Verteidiger des Hauptangeklagten, Nikolas Stieger, nach der Urteilsverkündung. Seinem Mandanten, einem 34-jährigen Altmetallhändler aus dem Raum Dornbirn, war von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, mehrere Geschäftspartner getäuscht und betrogen zu haben, indem er ihnen vorgaukelte, ihr investiertes Geld von rund 850.000 Euro gewinnbringend in Kryptowährungen anzulegen.
In 27 Jahren als Anwalt habe ich noch nie erlebt, dass sämtliche Zeugen gemeinsam ein derartiges Lügenkonstrukt aufbauen, um einen anderen in die Pfanne zu hauen!
Anwalt Nikolas Stieger
Um die Geschäftspartner bei der Stange zu halten, habe er den Zweit- und Drittangeklagten mit dem Organisieren und Fälschen von Kontoauszügen und dergleichen beauftragt. Was der Beschuldigte im gestrigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch bestritt: „Ich wollte mich als Altmetallhändler selbstständig machen, hatte aber kein Geld. Da investierten sie in meine Firma. Es wurde vereinbart, dass sie zehn Prozent des Gewinns bekommen, sobald das Geschäft läuft.“
Geschichte war frei erfunden
Weil die Metallpreise den Bach heruntergingen, sei er immer tiefer ins Schlamassel geraten. Dazu sei noch gekommen, dass einer der Geschäftspartner ihn mit schlechter Ware gelinkt hätte. „Ich habe dann mit der Hehlerei begonnen und wurde im Januar dafür verurteilt“, gibt der Angeklagte offen zu. Nach stundenlanger Einvernahme der Beschuldigten kommt die plötzliche Wende im Prozess, als der erste Zeuge befragt wird und die Bombe platzen lässt: „Die ganze Geschichte war von uns frei erfunden. Aus Angst, in die Hehlerei mit dem Kupfer hineingezogen zu werden, haben wir uns im Rosenberger in Hohenems getroffen und uns die Sache mit dem Kryptoanlagebetrug ausgeschnapst.“
Die Angeklagten werden in der Causa vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs freigesprochen. Wegen der Urkundenfälschung gibt es Geld- bzw. Bewährungsstrafen. Den Zeugen blüht nun ein Verfahren wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage.
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