Um im Ausland weilende wehrpflichtige Männer wieder in die Ukraine zu bekommen, erwägt die Regierung in Kiew, eine Auslieferung von den betroffenen Ländern zu erwirken. Doch das Justizministerium in Wien hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass man Wehrpflichtige auch im Falle eines Antrags durch die ukrainischen Behörden nicht an ihr Heimatland ausliefern würde.
„Die Verletzung der Wehrpflicht ist eine militärisch strafbare Handlung“, erinnerte eine Sprecherin des Justizministeriums. Laut Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens ist für ein derartiges Delikt das Übereinkommen nicht anwendbar. „Auf Basis dessen würden die österreichischen Gerichte von diesem Ablehnungsgrund Gebrauch machen“, so die Sprecherin weiter.
„Wer wehrdienstpflichtig wäre, entzieht sich unserer Kenntnis“
Auch nach Angaben des Innenministeriums ist es derzeit nicht möglich, wehrpflichtige Ukrainer aus Österreich gegen ihren Willen in ihr Heimatland zurückzubringen. „Wer von den in Österreich befindlichen ukrainischen Männern in der Ukraine tatsächlich wehrdienstpflichtig wäre, entzieht sich unserer Kenntnis“, teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag mit.
Nach seinen Angaben befinden sich derzeit rund 14.000 Männer aus der Ukraine in Österreich, die in die Altersgruppe der Wehrpflichtigen fallen dürften. „Uns (sind) die Wehrdienstkriterien der Ukraine nicht im Detail bekannt (...) und dabei (könnten) auch Faktoren wie z. B. der Gesundheitszustand, das Alter oder andere Kriterien Berücksichtigung finden“, hieß es.
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