Wegen der Texte

Jobangebot für Teichtmeister exisitiert nicht mehr

Österreich
08.09.2023 17:59

Am Dienstag wurde Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister (43) am Wiener Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil löste viele Diskussionen aus. Vor Gericht gab der 43-Jährige an, dass er bereits ein Jobangebot hätte. Wie sein Anwalt Rudolf Mayer allerdings am Freitag bekannt gab, gibt es dieses nicht mehr.

„Teichtmeister hatte eine unverbindliche Zusage, natürlich unter Berücksichtigung auf den Ausgang des Prozesses. Nachdem allerdings die pädosadistischen Texte vom Gericht verlesen wurde, ist dieses Angebot nun hinfällig“, erklärte der Anwalt am Freitagabend auch gegenüber der „Krone“. Zuvor war durchgedrungen, dass dem früheren Burgschauspieler Arbeit vom Chef eines bekannten und renommierten Wiener Kulturbetriebs angeboten worden war. Die FPÖ reagierte mit einer empörten Aussendung.

Teichtmeister kann sich jede Art der Arbeit vorstellen
Teichtmeister sagte am Dienstag vor Gericht, dass er nicht daran hänge, wieder in die Öffentlichkeit zurückzukehren oder als Schauspieler tätig zu sein. Er könne sich jede Art der Arbeit vorstellen, sei auch ausgebildeter Kulturmanager.

(Bild: EPA)

ORF bleibt auch nach dem Urteil bei Teichtmeister-Bann 
Der ORF wird übrigens auch weiterhin keine Produktionen ausstrahlen, in denen der wegen des Besitzes und der Herstellung von Zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen rechtskräftig verurteilte Ex-Burgschauspieler vorkommt. Das teilte das öffentlich-rechtliche Medienhaus am Donnerstag mit. Der ORF fährt diese Linie seit Bekanntwerden der Causa Anfang des Jahres.

Nur einmal wurde seitdem ein Krimi im Nachtprogramm ausgestrahlt, der Teichtmeister als Schauspieler an Bord hatte. Das sei irrtümlich aufgrund eines „administrativen Fehlers“ passiert, hieß es damals. Ein Härtetest für den Sendebann könnte der vielfach prämierte Film „Corsage“ von Marie Kreutzer sein. Darin spielt Teichtmeister Kaiser Franz Joseph. Der Streifen wird aber wie bei Kinofilmen üblich, noch längere Zeit nicht im TV zu sehen sein.

Teichtmeister wurde am Dienstag zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er ist damit ein freier Mann. Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Alkohol- und Drogentest alle zwei Monate
Das Gericht verpflichtete Teichtmeister, eine 2021 begonnene Psychotherapie fortzusetzen und weiter eine engmaschige psychiatrische Behandlung gegen seine Pädophilie sowie das Sammeln von verbotenem Material im Internet zu absolvieren. Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien - nämlich rund 35.000 - verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Zudem muss Teichtmeister alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert.

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