Zwei Damen stoßen in angesagtem Wiener Klub am Weg zum Klo versehentlich zusammen. Der kalte Drink der einen übergießt sich über das enge Kleid der anderen. Was in der Folge passiert, ist dramatisch: Das Gesicht des Opfers wird dauerhaft verunstaltet sein.
„Wir haben Geburtstag gefeiert, es war ein echt schöner Abend“, erinnert sich das Opfer an den 29. Jänner. Ehe es sich in dem Nobelklub in der Wiener Innenstadt in den frühen Morgenstunden von der Tanzfläche Richtung Toilette drängte und dabei das eiskalte Getränk der Angeklagten über ihr enges Kleid geschüttet bekam.
Sie holte aus dem Nichts heraus aus und haute mir samt Weinglas voll ins Gesicht.
Das Opfer als Zeugin vor Gericht.
Auslöser: Ein verschüttetes Getränk
Was zwischen dem Rempler und dem Ende des dramatischen Vorfalls geschah, lässt sich im Wiener Landl nicht mehr exakt rekonstruieren. Nur so viel: Das Weinglas, aus dem die 26-jährige junge Mutter zuerst ihr Getränk verschüttet hatte, landete in der Wange der gleichaltrigen Studentin.
Kaum zu stillende Blutung
„Sie holte aus dem Nichts heraus aus und haute mir samt Weinglas voll ins Gesicht“, sagt das Opfer bitterlich weinend zur Richterin. Die Glassplitter durchbohrten ihre Wange, in der Mundhöhle klaffte eine vier Zentimeter lange Wunde auf. Überall war Blut: „Es spritzte in den Mund hinein.“ Was bleibt, ist, zitiert aus dem StGB, „eine erhebliche Verstümmelung oder auffallende Verunstaltung“. Mehrere Narben sind im Gesicht sichtbar.
Für Gutachter „hohe kinetische Energie nötig“
Die von Anwalt Andreas Strobl verteidigte Angeklagte, die ebenfalls im Klub einen Geburtstag feierte, will nach einem Stoß zurückgestoßen haben: „An das Glas habe ich gar nicht gedacht.“ Dem folgt das Gericht nach den Ausführungen von Gutachter Christian Reiter nicht. Um eine Wange zu durchlöchern, sei „eine hohe kinetische Energie nötig“.
Nach zweistündiger Verhandlung spricht Frau Rat das Urteil für die 26-Jährige: zwölf Monate bedingt. Dem Opfer muss die Frau über 6000 Euro zahlen. Sie leidet neben der Verletzung an den psychischen Folgen des Vorfalls, konnte etwa ihr Studium nicht zum geplanten Zeitpunkt abschließen.
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