Dieselskandal-Klage
Keine Entschädigung für Schweizer VW-Fahrer
Schweizer VW-Fahrerinnern und -Fahrer gehen im Dieselskandal leer aus. Eine Sammelklage von 2000 Betroffenen, die Dieselfahrzeuge mit manipulierten Motoren haben, wird ohne Entschädigung fallengelassen.
Die Klägerinnen und Kläger hätten auf Summen zwischen 1600 und 5000 Euro gehofft, berichtete der französische Radio- und Fernsehsender RTS. Es sei ein Skandal, dass trotz strafrechtlich verurteilter Verantwortlicher die Schweizerinnen und Schweizer praktisch die einzigen seien, die in der Affäre nicht entschädigt werden könnten, sagte Konsumentenschützerin Sophie Michaud Gignon.
Bis Ende 2017 hatten mehr als 2000 Menschen ihre Rechte an den Prozessfinanzierer myRight für eine Sammelklage abgetreten, die in Deutschland von einer Berliner Anwaltskanzlei gegen den Autobauer Volkswagen geführt wurde. Als Diesel- oder Abgasskandal werden illegale Manipulationen verschiedener Autobauer bezeichnet, um gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase zu umgehen. Auch eine entsprechende politische Einflussnahme spielte eine Rolle.
Elf Millionen Fahrzeuge bei VW betroffen
Bei VW wurde eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung seiner Dieselfahrzeuge verwendet. Im Normalbetrieb wird dabei ein Großteil der Abgasreinigungsanlage abgeschaltet. Die betreffende Software soll weltweit in etwa elf Millionen Fahrzeugen zum Einsatz gekommen sein. In Österreich waren 180.500 Autos von VW betroffen. Hinzu kamen Modelle von Audi, Skoda und Seat.
2018 führte eine Klage der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu einem Vergleich zugunsten von 260.000 Kundinnen und Kunden. Die Entschädigungen reichten damals von 1350 bis 6257 Euro pro Person (siehe Video oben).
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