Der Ex-Politiker richtete im "Report" erneut Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden. Seine Schwiegermutter sei Schweizer Staatsbürgerin und lebe bei Besuchen in Österreich im Haus ihres Bruders in Kitzbühel. Die Behörde habe dort eine Hausdurchsuchung gemacht und ihr erst dann gesagt, man wolle sie einvernehmen. Für ihn stelle sich das Ganze als "Tiefpunkt einer Verfolgungsjagd" dar: "Man sagt, jetzt spielen wir die Schwiegermutter gegen den Sohn aus." In zweieinhalb Jahren Ermittlungen habe man eben nichts anderes gefunden.
Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota hatte in einem Brief an das Finanzamt betreffend der Veranlagung von 500.000 Euro betont, dass sie nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen sei und der Treuhandvertrag ohne ihr Wissen zustande kam. Sie habe es auch nicht in ihre Steuererklärung aufgenommen - Details dazu siehe Infobox. Dazu befragt, meinte Grasser, "da müssen Sie meine Schwiegermutter fragen".
Er sei jedenfalls davon überzeugt, dass "niemand lügt": Er habe dieses Geld von seiner Schwiegermutter bekommen. "Alles danach, die Ferint AG, die Treuhandverwaltung, habe ich absolut in Eigenverantwortung gemacht." Genau das habe er auch den Ermittlungsbehörden gesagt, einen Widerspruch zu den Angaben seiner Schwiegermutter gebe es hier nicht.
Schwiegermutter "entsetzt und schockiert"
Seine Schwiegermutter sei "entsetzt und schockiert" darüber gewesen, was das "profil" aus dem "vertraulichen Brief an das Finanzamt" gemacht habe, sagte Grasser. Sie werde sich weiterhin der Aussage entschlagen. Er habe das Geld auf ihr Konto in der Schweiz rücküberwiesen. Es könne sich gar nicht um mögliche illegale Gelder aus der Buwog-Provision handeln: Diese Gelder seien ab 2006 geflossen, aber er habe die Gelder der Schwiegermutter ja schon im Jahr 2005 eingezahlt.
Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen gebe es keinen einzigen Zeugen gegen ihn, betonte Grasser, zweieinhalb Jahre lang sei kein einziger Beweis gegen ihn erbracht worden. Angesprochen auf Michael Ramprecht, der die Buwog-Privatisierung als "abgekartete Sache" bezeichnet, meinte Grasser, dieser sei in erster Instanz verurteilt worden und nicht glaubwürdig. Allerdings war das nicht rechtskräftige Urteil gegen Ramprecht aufgehoben worden, das Ehrenbeleidigungsverfahren wegen einer Klage Grassers läuft nun wieder in erster Instanz.
"Ich bin unschuldig, ich habe nichts gemacht"
Grasser betonte erneut seine Unschuld: "Mir steht das Wasser nicht bis zum Hals." Er sage die Wahrheit, versicherte er: "Ich bin unschuldig, ich habe nichts gemacht, ich möchte Gerechtigkeit und die Einstellung dieser Verfahren."
Mit Grassers Beschwerden konfrontiert, wies Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, schließlich in der "ZiB 2" darauf hin, dass Grasser selbst seine Schwiegermutter ins Spiel gebracht habe. Der Buwog-Zuschlag sei schon 2004 erfolgt. Pilnacek betonte, dass ein "großer, starker Verdacht in Richtung korruptiven Verhaltens" bestehe. Der schwere Tatvorwurf rechtfertige auch tiefgreifende Grundrechtseingriffe.
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