Ein Salzburger überschritt mit seinen Telegram-Blogs strafrechtliche Grenzen. Er selbst findet nicht, dass er zum Hass aufstachelt. Doch für den Staatsanwalt ist es ein „Paradebeispiel“.
Der Angeklagte will in der Werbebranche durchstarten. Sein Faible zum Schreiben holt ihn aber jetzt im Landesgericht ein: Der Angeklagte betrieb nämlich bis vor kurzem noch zwei Blogs im Sozialen Netzwerk Telegram. Und unter den 3000 Beiträgen, in denen der Mann meist Medienberichte kommentierte, fand der Staatsanwalt Hetze. Mehrfach habe er „zum Hass gegen Ausländer und Flüchtlinge aufgestachelt“, so Ankläger Florian Weinkamer.
Grenzüberschreitende Formulierungen
„Ja, die Wortwahl mit den räudigen Hunden war beleidigend, das geb ich zu. Sonst aber war meine Intention nur, eine politische Diskussion anzuregen“, meinte der Angeklagte beim Prozess am Montag. „Man darf alles kritisieren, die Frage ist nur wie“, betont Richter Peter Egger und zweifelt an der Wortwahl des Mannes. Als Beispiel zitiert er die Bezeichnung „Vergewaltigungspandemie“ oder den Satz „Alle Frauen werden vergewaltigt, wir müssen sie schützen.“ Und der Richter fragt: „Glauben Sie nicht, dass das zu Hass aufruft?“
Der Angeklagte verneint. Der Staatsanwalt grätscht ein: „Der Ton macht die Musik. Das ist ein Paradebeispiel von Verhetzung. Der Angeklagte entmenschlicht Flüchtlinge und hüllt sich gleichzeitig in den Mantel der Meinungsfreiheit.“ Egger sieht es ähnlich: „Ihre Generalisierungen sind das, was unsere Gesellschaft spaltet. Ihr Motiv war die Aufmerksamkeit.“ Sechs Monate Haft – die Mindeststrafe nimmt er an. Übrigens: Die Blogs hat der Mann bereits gelöscht.
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