Ein erschreckender Vergewaltigungsprozess lief am Dienstag im Wiener Landesgericht. Angeklagt war jener 24-jährige Tunesier, der am 18. März in Wien eine junge Frau durch halb Wien verfolgte und sie anschließend am Leipziger Platz nahe der U-Bahn-Station Jägerstraße vergewaltigte. Er muss fünf Jahre in Haft - nicht rechtskräftig.
Das 26-jährige Opfer, eine Akademikerin, war in jener Nacht am Heimweg aus einer Disco in Meidling. Schon bei der Station Meidlinger Hauptstraße sprach der Angeklagte die Frau an, es sei laut Staatsanwaltschaft sogar zu einem Kuss gekommen. Das Opfer habe dann aber deutlich gesagt, dass es Ruhe haben möchte.
24-Jährige glaubte sich in Sicherheit
Doch dies akzeptierte der Mann nicht. Bei der U-Bahn-Station Spittelau wandte sich die verzweifelte Frau Hilfe suchend an ein Pärchen. Der Täter zog sich daraufhin anscheinend zurück. Tatsächlich aber verfolgte er die Frau weiter, stieg allerdings in einen anderen U-Bahn-Waggon ein. Das Opfer glaubte sich in Sicherheit.
Plötzlich tauchte der Mann vor ihr auf
Kurz vor ihrer Wohnung tauchte ihr Peiniger vor ihr auf, riss sie zu Boden. Sie schrie, brüllte, weinte - er ließ nicht von ihr ab. „Ihr war schwindlig, deshalb ist sie zu Boden gegangen“, behauptete der von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger verteidigte Angeklagte vor Gericht. „Davor hat sie mich mit der Zunge geküsst, sie war ruhig. Als sie zu Boden ging, war ich schockiert, da habe ich auch gar nicht mehr an Sex gedacht.“ Nach diesen Aussagen bat Arbacher-Stöger um Unterbrechung. Nach einer Besprechung mit dem zuvor uneinsichtigen Mann zeigte sich dieser doch geständig.
Eindeutige DNA-Spuren
Die DNA-Spuren im Intimbereich des Opfers sprechen eine eindeutige Sprache. Passanten kamen der Frau schließlich zur Hilfe. Der 28-jährige Eskalationsmanager Timo R. trieb den mutmaßlichen Vergewaltiger in die Hände der Polizei. Auch die Zeugenaussagen lassen keinen Zweifel am Tathergang.
„Tat- und schuldangemessen“
Das Urteil des Schöffensenats: fünf Jahre Haft. Frau Rat in ihrer Urteilsbegründung: „Die besondere Rücksichtslosogkeit und Unverfrorenheit sind erschreckend. Sie hätten schon in der U-Bahn erkennen müssen, dass die Frau Magister kein Interesse hat.“ Der Tunesier nimmt an, die Staatsanwaltschaft meldet Berufung an. Arbacher-Stöger gibt sich zufrieden: „Das Strafmaß ist tat- und schuldangemessen.“
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