Die Delegation der Freiheitlichen unter der Leitung ihres außenpolitischen Sprechers Johannes Hübner (kl. Bild links) und ihres Vizeparteichefs Johann Gudenus (kl. Bild rechts) war am Montag und Dienstag zu Besuch beim umstrittenen Präsidenten Ramsan Kadyrow. "Es ging darum, uns vor Ort ein Bild zu machen über die Lage in Tschetschenien, die Situation der dortigen Bevölkerung und die Einhaltung der Menschenrechte", berichtete Gudenus.
Wiederholt schwere Vorwürfe
Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt schwere Vorwürfe gegen die Regierung in Grosny erhoben. Der "Presse" zufolge unterhält Kadyrow "zur Einschüchterung geflüchteter Opfer laut österreichischem Verfassungsschutz alleine in Österreich ein Netz von 300 berüchtigten Agenten, als deren Anführer Wolfgang F. (alias Suliman E.) (...) ausgewiesen worden ist".
Aus dem Innenministerium hieß es zu möglichen tschetschenischen Agenten in Österreich lediglich: "Wir beobachten das." Dem besagten Wolfgang F. sei der Asylstatus aberkannt worden, weil er wiederholt nach Tschetschenien gereist sei, obwohl er aus politischen Gründen in Österreich um Asyl angesucht habe.
"Voraussetzungen für Rückführung gegeben"
Die FPÖ-Politiker sprachen den Themenkomplex der mutmaßlichen Agenten Kadyrows in Österreich nicht an, heißt es der Zeitung zufolge. Dagegen sei von einer Plattform in Österreich, die die Rückkehr der Flüchtlinge unterstützt, und von einem tschetschenischen Kulturzentrum in Österreich die Rede gewesen. Weitere Gespräche seien vereinbart. Kadyrow-Sprecher Karimow meinte laut dem Blatt: "Sie (die FPÖ-Politiker) waren die Ersten aus Österreich. Wir sind dankbar, wenn auch andere kommen."
Seitens der FPÖ-Politiker hieß es im "Mittagsjournal", es herrsche "Ruhe und Frieden" in Tschetschenien. Hübner sieht demnach die Voraussetzungen für eine Rückführung tschetschenischer Flüchtlinge in ihre Heimat gegeben. Etwa 40.000 Tschetschenen leben nach seinen Worten derzeit in Österreich.
"Kadyrow bietet Rückkehrern Wohnung an"
Nach FPÖ-Angaben sei sich Kadyrow der Schwierigkeiten mit seinen Landsleuten in Österreich bewusst: "Er weiß, dass viele von ihnen bei uns kriminell werden - und bestätigte, dass der Großteil der Flüchtlinge nicht wegen politischer Verfolgung auswanderte, sondern um sich bei uns in die soziale Hängematte zu legen", erzählte Gudenus.
Der tschetschenische Präsident sei laut FPÖ bereit, jedem Rückkehrer eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Hübner erklärte: "Kadyrow meinte (...), dass die Massenauswanderung sein Land vor gewaltige Probleme stelle. Es würden alle Hände für den Wiederaufbau des vom Krieg zerstörten Landes gebraucht. Er hofft, dass sich viele Tschetschenen entschließen, aus der bequemen sozialen Hängematte in Österreich aufzustehen und mit anzupacken."
Pilz: "FPÖ-Geheimtreffen mit Israilov-Mördern"
Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, reagierte schockiert auf die FPÖ-Reise: "Offenbar gibt es Geheimkontakte zwischen dem tschetschenischen Regime und der FPÖ mit dem Ziel, die tschetschenischen Flüchtlinge in Österreich an den Diktator in Grosny auszuliefern." Die FPÖ-Politiker hätten sich mit zwei der Mordverdächtigen im Fall des Wiener Tschetschenen-Mordes getroffen.
Pilz verlangt eine Erklärung und die sofortige Einberufung des Außenpolitischen Ausschusses zur Klärung etwa der Frage "Welche geschäftlichen Beziehungen gibt es zwischen den Regimen in Grosny, Moskau und Kiew und freiheitlichen Politikern?".
Umar Israilov in Wien auf offener Straße erschossen
Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelte es sich dabei um eine von Kadyrow in Auftrag gegebene Tat. Der 27-jährige Israilov hatte gegen den Machthaber ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betrieben.
Im Juni 2011 wurden drei Angeklagte im Wiener Israilov-Prozess zu Lebenslang, 19 und 16 Jahren verurteilt (siehe Infobox). Die Urteile wurden mittlerweile vom OGH bestätigt und sind damit rechtskräftig, über das genaue Strafausmaß muss aber noch entschieden werden.
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