Sie sollten Senioren betrügen, doch eine resolute Steirerin wurde skeptisch und alarmierte die Polizei. Jetzt wurden zwei falsche Polizisten in Graz verurteilt.
Die beiden jungen Männer, die am Dienstag in Graz auf der Anklagebank sitzen, sind laut Verteidigerin Elke Weidinger nur Handlanger. Doch nicht irgendwelche Handlanger, sondern die einer gewaltigen kriminellen Organisation - geführt von den Hells Angels, betont Staatsanwältin Alexandra Ibler.
„Hinter den Tätern hier stehen professionelle länderübergreifende Strukturen“, führt die Anklägerin aus. „In der Türkei ansässige Keiler geben am Telefon vor, ihre Opfer vor Raubüberfällen zu schützen und ihr Vermögen bewahren zu wollen.“ Die Angeklagten aus München wurden angeworben, als Beamte in Zivil die Beute in Graz abzuholen.
„Zu viele Krimis gesehen“
90.000 Euro wollte das Opfer von der Bank beheben. „Sie haben wirklich Fragen wie die echte Polizei gestellt. Vielleicht habe ich aber auch zu viele Krimis gesehen“, schmunzelt die resolute Dame. Die Steirerin wurde zum Glück doch noch skeptisch und schaltete die echte Polizei ein. Der 22-jährige Erstangeklagte und sein Chauffeur (24) wurden bei der fingierten Geldübergabe gefasst.
Ohne Ihre Mithilfe würden wir heute nicht in der Konstellation hier sitzen. Vielen Dank dafür.
Richter Andreas Rom zum Opfer
„Wussten nicht, dass wir alte Menschen betrügen sollen“
„Ich bin froh, dass Ihnen nichts passiert ist“, entschuldigte sich der Jüngere bei der Seniorin. Auch sein Komplize bat „aus tiefstem Herzen um Verzeihung. Wir sind manipuliert worden.“ Man habe sie mit schnellem Geld gelockt. „Fünf Prozent der Beute. Wir wussten aber nicht, dass wir alte Menschen betrügen sollen.“
Ihre Angst vor der Rache der Bosse ist nun groß. Der Erstangeklagte will auch keine Namen nennen. „Die schrecken vor nichts zurück. Die finden einen.“
Das Schöffengericht (Vorsitz: Andreas Rom) verurteilt den 22-Jährigen wegen seiner Vorstrafen zu zwei Jahren Haft. Sein Kumpel kommt mit 18 Monaten teilbedingt davon. Weil er acht Monate in U-Haft war, darf er heimgehen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
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