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Sexualstraftäter können künftig deutlich härter bestraft werden. Die Verschärfung der Strafen, die von der Regierung gerade auf den Weg gebracht wird, sieht teilweise eine Verdoppelung und in manchen Bereichen sogar eine Verdreifachung der Strafhöhen vor. Die Gesetzesverschärfungen werden im Oktober im Parlament beschlossen.
Bei Herstellung und Anbieten von mehr als 30 Missbrauchsdateien sind künftig bis zu fünf Jahre Haft möglich. Der Besitz von mehr als 30 Dateien kann mit bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Burgschauspieler Florian Teichtmeister hatte mehr als 70.000 Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen auf seinem Computer.
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