AKH entlastet

Frau verlor Baby: “Kein medizinischer Fehler”

Wien
09.02.2012 12:07
Im Fall jener Frühschwangeren, die vor einigen Wochen in zwei Wiener Spitälern nach Blutungen nicht aufgenommen wurde und eine Fehlgeburt erlitt, ist es im AKH "zu keinem medizinischen Fehlverhalten" gekommen. Dies ist das Fazit eines medizinischen Gutachtens durch den deutschen Universitätsprofessor Dr. Klaus Friese, das am Donnerstag von MedUni-Wien-Rektor Wolfgang Schütz (im Bild) und dem Chef der Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein, bei einer Pressekonferenz präsentiert wurde.

"Wir fühlen mit Frau W. und ihrer Familie. Es ist äußerst bedauerlich, dass sie ihr Kind verloren hat, doch ist dieser schmerzliche Verlust nicht auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen": Mit diesen Worten präsentierte Schütz die Ergebnisse des Gutachtens vor der Presse. 

"Professor Friese weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verlust des Kindes in dieser frühen Phase der Schwangerschaft ein häufiges Phänomen ist, von dem fast jede zweite Frau im gebärfähigen Alter betroffen ist. Bedauerlicherweise - und das bestätigt Friese - gibt es bis zur 24. Schwangerschaftswoche keine medikamentöse Therapie gegen diese Art der Blutungen. Man kann der Patientin nur die Schonung empfehlen und hoffen, dass so die Blutung, insbesondere wenn es eine schwache ist, wieder aufhört."

"Auf Basis dieser Erkenntnisse stellt Professor Friese fest, dass es zu keinem ärztlichen Fehler bei der Behandlung von Frau W. gekommen ist. Er spricht dabei nicht nur vom AKH, sondern ausdrücklich von allen drei Spitälern, die die Frau aufgesucht hat - also in chronologischer Abfolge von Göttlicher Heiland, AKH und Rudolfstiftung", zitierte Schütz das Gutachten abschließend.

"Nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen"
Der Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Peter Husslein, machte in dem Pressegespräch darauf aufmerksam, dass das medizinische Urteil und Vorgehen bei Sandra W. an allen drei Häusern praktisch gleich war. Husslein rief zu diesem Zweck noch einmal den medizinischen Ablauf in Erinnerung. "Frau W. war beim Göttlichen Heiland anlässlich der Untersuchung wegen ihrer Blutungen zur Kontrolle am folgenden Tag bestellt und bereits für eine Anmeldung zur Geburt vorgemerkt worden", unterstrich Husslein. 

"Als sie sich bei uns zur Geburt anmelden wollte, war ihre Schwangerschaft nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen und wurde deshalb - wie sonst bei uns auch - abgelehnt. Blutungen sind gerade in der frühen Phase ein gängiges Phänomen bei Schwangerschaft", erklärte der Klinik-Leiter weiters.

Husslein betonte, dass die Frau an allen drei Krankenhäusern, die sie aufgesucht hatte, gut betreut worden wäre. An der Ambulanz seiner Klinik wären allerdings zwei Mängel geschehen: "Es war psychologisch ungeschickt, die Frau nicht anzuschauen." Weiters fehle die Dokumentation des Gesprächs zwischen der Ärztin und der Patientin. Am Krankenhaus der Wiener Rudolfstiftung aber hätte die Frau zunächst überhaupt keinen Arzt gesehen, wie aus der Sachlage hervorgehe. Husslein kritisierte auch die Wiener MA 40, welche von erheblichen Mängeln am Wiener AKH gesprochen hatte.

Wiener Patientenanwalt skeptisch
Der Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer sieht das deutsche Gutachten jedenfalls skeptisch. Er hege Zweifel, dass die Untersuchung "auf einer ausreichenden Befundlage" beruhe, sagte der Jurist. Ihm liege das betreffende Gutachten zwar noch nicht vor, es stelle sich ihm aber die Frage, welche Angaben die Basis dafür gebildet hätten. Denn schließlich gebe es seitens des AKH keinen Befund, da die Frau ja nicht untersucht wurde. 

Zudem dürfe die Rudolfstiftung, welche die junge Frau schließlich aufgenommen hatte, ihren Befund aus rechtlichen Gründen nicht weitergeben. Man müsse sich also fragen, auf welchen Daten die Expertise von Klaus Friese beruhe. Von einem "Gefälligkeitsgutachten" für das AKH wollte Brustbauer aber nicht sprechen. Der Patientenanwalt kündigte an, das betreffende Gutachten in die Prüfung auf möglichen Schadenersatz einzubeziehen: "Wir werden das anfordern."

Von Spitälern abgewiesen - Baby tot
Der tragische Fall der jungen Frau war Ende Jänner bekannt geworden. Die Wienerin war Mitte Jänner mit starken Blutungen aufgewacht, jedoch von gleich zwei Krankenhäusern - dem Spital Göttlicher Heiland und dem AKH - abgewiesen worden. Erst das dritte Krankenhaus, die Rudolfstiftung, nahm die Frau zur Behandlung auf. Schließlich verlor die Wienerin ihr Kind.

Der Fall beschäftigte seither nicht nur die betroffenen Krankenhäuser - allen voran das AKH -, sondern auch die Politik, Behörden und die Patientenanwaltschaft, wobei mit gegenseitigen Vorwürfen nicht gespart wurde. Erst am Wochenende hatte die Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 40, Renate Christ, nach Prüfung des Falls von "gravierenden Fehlern" im AKH gesprochen, die vor allem die Kommunikation mit der Hilfesuchenden beträfen. 

Diese Einschätzung empörte wiederum den Rektor der MedUni, Wolfgang Schütz. Er stellte sich hinter die betreffende Ärztin und leitete die Prüfung durch ein deutsches Gutachten ein.

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