Mit einem lebenden Rotauge soll ein Salzburger gefischt haben, obwohl das verboten ist. So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, beruhend auf der Anzeige eines Aufsichtsorgans. Doch im Landesgericht kam ein anderer Streit auf.
Geht es um einen kleinen, rund zehn Zentimeter großen Fisch mit seinen namensgebenden roten Augen oder doch nur um verletzten Stolz? Ein leidenschaftlicher Fischer (68) musste am Mittwoch ins Landesgericht. Weil ihm Tierquälerei vorgeworfen wird. Er soll am 8. Juli mit einem lebenden Rotauge in einem See gefischt haben – das Fischen mit lebendigen Ködern ist aber seit 2002 verboten. Das weiß auch der Angeklagte, der schon seit 53 Jahren seinem Hobby nachgeht. „Der Köderfisch hat nicht mehr gezuckt.“
Aufsichts-Fischer und Angeklagter hatten Streit
Das sieht aber der Aufsichts-Fischer, der damals kontrollierte und Anzeige erstattete, ganz anders: „Ich habe gesehen, dass der Fisch zappelt.“ Was noch beim Prozess aufgekommen ist? Beide kennen sich. Und beide hatten wenige Wochen vor der Köder-Kontrolle einen Zwist, bei dem der eine dem anderen das Du-Wort entzogen und den Handschlag verwehrt hatte.
Die Richterin, selbst eine Fischerin, schließt den Strafprozess mit einem Freispruch im Zweifel. Tote Fische können immerhin auch noch zucken, sagte sie. Nicht rechtskräftig.
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