Ein 62-jähriger Arzt aus Osttirol soll zwei seiner Patienten ein Schmerzmittel, das zu den Opioiden zählt, in zu hohen Mengen verschrieben haben. Dafür kassierte er am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck eine Geldstrafe von 48.000 Euro, die Hälfte davon wird bedingt nachgesehen.
„Es gibt keinen Zweifel am bedingten Vorsatz der Tat“, sagte dazu Richter Andreas Mair, der zugleich die Unbescholtenheit des Angeklagten als wesentlichen Milderungsgrund nannte. Zuvor hatte sich der Angeklagte „nicht schuldig“ bekannt. „Mir ging es um eine Schmerztherapie, und ich habe den Patienten geglaubt, dass sie sehr starke Rückenschmerzen hatten“, verantwortete er sich.
Mit Anrufen „regelrecht terrorisiert“
Es sei aber möglich, dass er „zu weich und gutmütig“ gewesen sei, zudem hätten ihn die beiden Patienten mit zahllosen Telefonanrufen „regelrecht terrorisiert“.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe.
Der Angeklagte
Tabletten teils weiterverkauft
„Ich wollte einfach meine Ruhe haben“, gab er als einen Grund für seine Verschreibungen an. Dass sich seine Patienten zeitweise in Substitutionsprogrammen befanden und die Tabletten teilweise auch weiterverkauften, habe er schlicht nicht gewusst. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe“, merkte er an.
Dem schenkte Richter Mair keinen Glauben. „Ihnen war klar, dass sie es hier mit Suchtmittelpatienten zu tun haben“, sagte er in Richtung des Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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