Knapp 1,2 Milliarden Euro sind von der Abschaffung der Kalten Progression übrig geblieben. Jetzt hat die türkis-grüne Bundesregierung beschlossen, wo dieses „letzte Drittel“ hinkommen soll. Es wird genutzt, um Einkommen und Pensionen niedriger zu besteuern, Überstunden attraktiver zu machen und Familien zu entlasten. „Leistung muss sich lohnen“, betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mehrfach.
Es sei ein „guter Tag für Österreich, für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, sagte Nehammer bei einer Pressekonferenz am Freitag. Man habe einen „ausgewogenen Weg der Mitte“ gewählt, um die 1,2 Milliarden Euro auszugeben. Sie würden jenen zugutekommen, „die hart arbeiten“. Von deren Leistung lebe der solidarische Wohlfahrtsstaat. Die Maßnahmen sollen allesamt ab 1. Jänner 2024 gelten.
Untere Steuerstufen entlastet
Der größte Teil des Geldes - 800 Millionen Euro - wird genutzt, um die untersten vier Steuerstufen zu entlasten. Die Tarifgrenzen werden gestaffelt angepasst:
Überstunden weniger besteuert
Ausgeweitet wird auch die steuerliche Begünstigung von Überstunden. „Wer mehr arbeitet, hat auch mehr davon“, so Nehammer dazu. Konkret wird der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 auf 120 Euro angehoben. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
Homeoffice-Regelung wird unbefristet verlängert
Ausgeweitet wird auch die steuerliche Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der monatliche Freibetrag dafür wird auf 400 Euro angehoben. Weiters wird die Homeoffice-Regelung, die 2021 befristet eingeführt wurde, unbefristet verlängert.
Die 1,2 Milliarden, die nun für strukturelle Maßnahmen ausgegeben werden, seien das „soziale Drittel“ aus der Abschaffung der Kalten Progression, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Familien mit niedrigen Einkommen profitierten etwa davon, dass der Kindermehrbetrag von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden soll.
Mehr Zuschuss für Kinderbetreuung
Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1000 Euro auf 2000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem ist vorgesehen, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.
Auch Selbstständige werden entlastet: Deren Gewinnfreibetrag soll auf 33.000 Euro angehoben werden.
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