Supermärkte ab einer gewissen Größe sollen künftig dazu verpflichtet werden, gewisse Verkaufspreise an Online-Vergleichsportale zu melden. Im Kampf gegen die hohen Lebensmittelpreise will Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) so die privaten Plattformen für Konsumenten stärken. Einem staatlichen Lebensmittelpreisrechner erteilte Kocher aber eine Absage.
Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vorliegen. Grundsätzlich sei das Vorhaben mit dem grünen Koalitionspartner abgesprochen, Details müsse man aber noch klären, so Kocher am Freitag in Wien vor Journalisten. Bis Ende des Jahres soll das geplante Gesetz dann ins Parlament kommen.
„Kein Bedarf“ für staatliches Vergleichsportal
Einen Lebensmittelpreisrechner von staatlicher Seite, wie zuletzt in den Raum gestellt, wird es allerdings keinen geben. Mitte Mai hatte Kocher erklärt, die Einführung eines Lebensmittelpreisrechners für Grundnahrungsmittel im Supermarkt und im Online-Handel soll „so rasch wie möglich“ umgesetzt werden. Mitte Juli kündigte Kocher einen Vorschlag dazu bis zum Herbst an. Für ein „amtliches Angebot“ sieht der Wirtschaftsminister angesichts der vorhandenen privaten Lebensmittelpreisrechner nun keinen Bedarf mehr.
Kocher will diese unterstützen und folgt damit den Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Wettbewerbshüter kamen nach einer Befragung der Betreiber von heissepreise.io, preismonitor.at, preisrunter.at, supermarkt.at und Teuerungsportal.at zu dem Schluss, die Plattformen könnten die Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel für Konsumenten verbessern.
In Israel sanken Preise dank Vergleichsrechnern
„Preisvergleichsplattformen bieten den Konsumenten und Konsumentinnen ein Instrument, um Preise besser und rascher vergleichen zu können“, sagte BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Kocher in Wien. Ein Praxisbeispiel aus Israel zeige, dass durch solche Portale nachweislich die Preise um durchschnittlich 4 bis 5 Prozent gesunken seien.
Die Verbesserung der Preistransparenz sollte nach Ansicht der BWB allerdings nur kundenseitig wirken, eine einfachere Koordinierung bzw. Anpassung der Preise der Lebensmitteleinzelhändler müssten vermieden werden. Auch dürften sich Preisvergleichsplattformen nicht nur auf wenige Produkte beschränken, sondern idealerweise auch Warenkörbe vergleichbar machen und alle Preissegmente darstellen, nicht nur Diskont-Produkte.
Die Daten, die Lebensmitteleinzelhändler künftig einfacher zur Verfügung stellen sollen, müssten u.a. den EAN-Strichcode, Produktname, Herkunft, Marke und Preis beinhalten. Kocher sieht auch die Angaben von Qualität essenziell, damit Produkte hoher Qualität keine Nachteile haben.
Handelsverband zeigt sich abwartend
Der Handelsverband reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß. „Für uns ist wichtig, dass bei einer rechtlichen Verpflichtung mit Augenmaß vorgegangen wird und nur Daten, die bereits in einem einheitlichen Format vorliegen, zugänglich gemacht werden müssen. Eine technische Lösung muss einfach sein und darf die Händler nicht überbordend belasten“, zeigte sich Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung abwartend. Die österreichischen Lebensmitteleinzelhändler hatten gegenüber dem BWB unsachliche Vergleiche bei einzelnen Preisvergleichsformen moniert.
AK pocht auf unabhängige Rechner
Die Arbeiterkammer Wien (AK) begrüßte die Vorschläge Kochers und des BWB. Um seriös ihre Dienste anbieten zu können, müssten private Preisvergleichsplattformen allerdings hohen Ansprüchen gerecht werden, heißt es in einer Aussendung. Die Portale sollten vollkommen unabhängig vom Lebensmittelhandel sein und einer Zertifizierung durch das Wirtschaftsministerium unterliegen. Auch dürfe der Lebensmittelhandel Preise höchstens einmal täglich erhöhen und muss die Verfügbarkeit der Produkte garantieren. Grundsätzlich vermisst die AK jedoch ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Teuerung.
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