Bei aller Tragik, so ein Verhalten ist dann doch schwerer Betrug: Eine Tirolerin (31) schwieg beim Finanzamt nach dem Tod ihres Kindes, füllte Formulare entsprechend aus und es flossen weiter Beihilfen. Die enorme Summe ist nun zurückzuzahlen . . .
Wenn ein Baby stirbt, ist das für Eltern ein traumatisierendes Erlebnis. Auch einer Tirolerin (31) merkte man diesen Schicksalsschlag an, obwohl dieser schon 2012 passiert war. Leise und stockend räumte sie ein, dass sie nach dem Tod ihres Sohnes weiter vom Finanzamt die Familienbeihilfe kassierte und den Kinderabsetzbetrag geltend machte – insgesamt 26.110,30 Euro.
Frau war geständig
„Es war nicht vorsätzlich“, murmelte die Frau. Gab aber zu, bei einzelnen späteren Formularen auch den Namen des verstorbenen Kindes (insgesamt hat sie drei) angeführt zu haben.
Schwerer Betrug, doch die Richterin beließ es für die Unbescholtene bei 960 Euro teilbedingter Geldstrafe. Die Rückzahlung der 26.000 Euro erfolgt durch Einbehalten der Beihilfe für eines der anderen Kinder. Offen blieb beim Prozess die Frage: Warum sind Behörden hier nicht besser vernetzt? Aufgeflogen war die Sache erst, als die Beihilfe für ein Kind des Paares dem Ehemann übertragen wurde. Da sah dann ein Beamter offenbar genauer hin.
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