Gegner des neuen REWE-Lagers im Süden von St. Pölten fordern Rückwidmung der betreffenden Grundstücke. Die Stadt verspricht - neben einem Gegen-Gutachten - ein einreichfähiges Hochwasserschutz-Projekt. Nun ist das Land am Zug.
Bereits seit Monaten erhitzt das rund 17 Hektar groß geplante REWE-Lager im Süden von St. Pölten die Gemüter. Nun steht Gutachten gegen Gutachten. Auf der einen Seite jenes der Gegner – also Grüne, Bürgerinitiative Bodenschutz und Umweltorganisationen. „Es liegt eine rechtswidrige Widmung vor, die bewusst aufrecht erhalten wurde“, hält Wolfram Schachinger, Gutachter sowie Anwalt für Anlagenrecht fest.
Und bestätigt: „Die Flächen sind seit rund 30 Jahren als hochwassergefährdet bekannt und damit ist eine Rückwidmung nach dem Raumschutzgesetz erforderlich.“ - „Dieser Verpflichtung ist die Stadt nicht nachgekommen“, sagt Grünen-Sprecherin Christina Engel-Unterberger. „Hier wurde ein gültiges Gesetz ignoriert“, so Romana Drexler von der Bürgerinitiative Bodenschutz St. Pölten.
Auf der anderen Seite das Gutachten der Stadt St. Pölten. Dieses kommt zu dem Schluss, das keine Rückwidmungsverpflichtung für die Grundstücke bestehe. Vielmehr liege nun ein einreich- und bewilligungsfähiges Hochwasserschutz-Projekt für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Hart und Wörth vor, heißt es.
Nun ist das Land am Zug, über die Rückwidmung der Grundstücke zu entscheiden – frühestens bis Mitte Oktober. „Es sind rechtliche Fragen zu klären, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen“, reagiert der REWE-Konzern.
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