Immer wieder haben Politiker ein seltsames Glück mit Umwidmungen. Auch Ernst Nevrivy, Bezirksvorsteher der Donaustadt, kam in den Genuss.
Ernst Nevrivy ist selten um ein Wort verlegen und hat mit seinen deftigen Aussagen schon öfters für Furore gesorgt. Stichwort „Heisln“. Jetzt gibt es wieder Aufregung um den mächtigen Sozialdemokraten. Ein Grundstückskauf im Kleingartenverein Breitenlee am Badeteich bringt den Bezirkschef der Donaustadt in Bedrängnis. Gekauft hatte er sich die Parzelle bereits im Jahr 2020. Ein Jahr später wurde im Gemeinderat die Umwidmung beschlossen. Aus den Kleingärten wurden somit vollwertige Baugründe.
Doch hat Nevrivy aus dem frühen Wissen einen Vorteil gezogen? Laut Grundbuchauszug ist das Grundstück 385 Quadratmeter groß. Bezahlt hat Nevrivy dafür 161.700 Euro - 420 Euro pro Quadratmeter. Jetzt ist es mindestens das Doppelte wert, so die „Wiener Zeitung“.
„Die angesprochene Widmungsänderung war zu diesem Zeitpunkt bereits seit acht Jahren im Gange“, so Nevrivy zur „Krone“. Damit sei auch seitens der Kleingartensiedlung bei potentiellen Käufern geworben worden. Die Widmung wurde in der Bezirksvertretung von allen Parteien einstimmig empfohlen. Eine Einflussnahme auf das Widmungsverfahren, in welcher Weise auch immer, weist er strikt zurück.
Parzellen stehen derzeit jedenfalls keine mehr zum Verkauf. Auch in der Causa Wienwert wird Nevrivy als Beschuldigter geführt. Einer der Vorwürfe: Insider-Informationen um ein Grundstück. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.