Prozesse gegen Trump
Selbstbegnadigung nach Wahl „unwahrscheinlich“
Ex-Präsident Donald Trump hat in einem Fernsehinterview am Wochenende betont, dass es „sehr unwahrscheinlich“ sei, dass er sich im Falle eines Wahlsieges im kommenden Jahr selbst begnadigen würde. Der Grund? Er ist natürlich nach wie vor davon überzeugt, dass er „nichts falsch“ gemacht habe.
In dem von NBC ausgestrahlten Gespräch erklärte der Republikaner, dass er sich kurz vor seinem Auszug aus dem Weißen Haus im Jänner 2021 mit der Frage einer präventiven Selbstbegnadigung beschäftigt habe. Allerdings habe er sich dagegen entschieden. Er habe damals seinen Beratern gesagt: „Das Letzte, was ich je tun würde, ist, mich selbst zu begnadigen.“
Angst vor Gefängnis? Trump: „Denke nicht daran“
Trump wurde von der Journalistin Kristen Welker auch gefragt, ob er Angst davor habe, ins Gefängnis zu müssen. „Ich denke nicht einmal daran“, antwortete er. Zugleich bekräftigte er seine fundamentale Kritik an den politischen Zuständen in den USA. „Ich glaube nicht, dass wir aktuell viel von einer Demokratie haben“, sagte er. Mit einem klaren „Nein“ beantwortete er die Frage, ob er eine dritte Amtszeit als Präsident anstreben könnte. Die US-Verfassung lässt nur zwei vierjährige Amtszeiten für eine Person als Präsident zu, egal ob diese aufeinander folgen oder nicht.
Die „gestohlene“ Wahl
Trump wiederholte in dem mehr als einstündigen Interview mehrfach die Lüge, dass die Präsidentschaftswahl 2020 gestohlen worden sei und er der eigentliche Sieger gewesen sei - nicht der Demokrat Joe Biden. NBC-Journalistin Welker konfrontierte den Ex-Präsidenten diesbezüglich damit, dass seine eigenen Rechtsberater damals anderer Meinung gewesen seien. Trump verwies daraufhin zunächst auf „mehrere Bücher“ über die vermeintlich gestohlene Wahl. Auf mehrere Nachfragen räumte er dann ein, dass es „meine Entscheidung“ gewesen sei, die Wahl als gestohlen anzusehen.
Gegen den 77-jährigen Immobilienmilliardär laufen mittlerweile vier strafrechtliche Verfahren. Er will bei der Präsidentenwahl im November kommenden Jahres erneut für die Republikaner antreten. Fachleuten zufolge könnte er sich bei einem Wahlsieg nach einer Verurteilung auf Bundesebene wohl selbst begnadigen. Das dürfte aber große politische Verwerfungen auslösen. Bei einer Verurteilung auf Ebene eines Bundesstaats - etwa bei den Verfahren gegen Trump Fall in New York und Georgia (siehe Grafik oben) - könnte er sich nicht selbst begnadigen.
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