Im Wiener Landesgericht musste sich am Montag der frühere Chauffeur von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen falscher Beweisaussage in der Spesenaffäre verantworten. Er gab an, aufgrund einer emotionalen Blockade falsch ausgesagt zu haben: Diversion in Form von 6600 Euro Geldstrafe.
„Mein Mandant ist tatsachengeständig und übernimmt die Verantwortung“, überrascht Verteidiger Meinhard Novak zu Beginn der Verhandlung gegen den früheren Fahrer und Personenschützer von Ex-Vizekanzler Strache. Der 56-Jährige steht im Wiener Landesgericht vor dem Richter. Dem gelernten Uhrmacher wird in Zusammenhang mit der FPÖ-Spesenaffäre falsche Beweisaussage zur Last gelegt.
„Wussten Sie von der Umwandlung der Rechnungen?“, sei er damals als Zeuge von der Polizei gefragt worden, worauf er geantwortet hatte: „Ich wurde schon 2010 von HC dazu aufgefordert, habe mich aber stets geweigert, dies zu tun.“
„Ja, es ist passiert“
„Die Auswertung hat klar ergeben, dass der Angeklagte solche Rechnungen eingebracht hat“, sagt die Staatsanwältin zum Auftakt der Verhandlung. Dem widerspricht der Angeklagte, der zur engsten Entourage des Ex-FPÖ-Chefs zählte, nicht. „Ja, es ist passiert. Auch ich habe solche Rechnungen vorgelegt für Herrn Strache. Aber nicht, um mich zu bereichern.“
Private Rechnungen für nicht belegbare Zahlungen
„Er zählte zu dem Umfeld, dass ständig mit HC unterwegs war. Egal, wo der Zirkus hin marschierte, die Fahrer mussten zahlen. HC hatte weder Kreditkarte noch Geld eingesteckt“, so Anwalt Novak. Damit auch solch Auslagen abgerechnet werden konnten, für die es keine Rechnung gab, kam es zu Umwandlungen. Dabei sollen etwa private Gasthausrechnungen eingebracht worden sein, quasi als Ersatzrechnungen. Auch private Ausgaben soll die Partei gezahlt haben - was der frühere Parteichef zurückweist. „Strache ist nicht über das Ibiza-Video gestolpert, sondern über die Spesenaffäre“, so Anwalt Novak im Landl.
Zahlung in fünf Teilbeträgen
Die Untreue-Ermittlungen gegen seinen Mandanten wurden - offenbar wegen Verjährung - eingestellt. Der Prozess am Montag endet mit einer Diversion, sprich einer Geldstrafe für den Ex-Fahrer. Er ist einverstanden, 6600 Euro plus 200 Euro Verfahrenskosten in fünf Teilbeträgen zu zahlen. Dafür wird das Verfahren vorläufig eingestellt, er bleibt unbescholten. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde gegen die Diversion einlegen.
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