Um die hohen Energiekosten von Betrieben abzufedern, hat die Regierung bereits Ende 2022 den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) beschlossen. Ausbezahlt wurden die bis zu 150 Millionen Euro bisher nicht. Es spießt sich unter anderem an einer noch ausständigen Richtlinie.
Ursprünglich sollten Unternehmen im September bereits die Förderung für das erste Halbjahr beantragen können. Inzwischen ist davon nicht mehr die Rede. Wie der „Kurier“ am Samstag berichtete, hätten sich ÖVP und Grüne seit neun Monaten nicht auf eine entsprechende Richtlinie einigen können. Die müsste spätestens Ende September in Brüssel vorliegen, damit die Antragsfrist von Mitte Oktober bis Anfang November laufen kann. Die Förderbank müsste dann bis Jahresende alle Anträge bearbeiten.
Geld bereits eingeplant
Gelingt das nicht, wäre der Energiekostenzuschuss 2 hinfällig. Das hätte weitreichende Konsequenzen für viele Unternehmen, da manche das Geld bereits eingeplant und entsprechend investiert hätten. Die Unternehmen könnten je nach Größe 3000 Euro bis 150 Millionen Euro beantragen. Das Finanzministerium rechnete im Frühjahr mit Anträgen im hohen einstelligen Milliardenbereich. Den Energiekostenzuschuss für 2022 haben aber deutlich weniger Betriebe beansprucht als vorgesehen.
Das Finanzministerium verweist auf das Wirtschaftsministerium, das wiederum von laufenden Gesprächen spricht. Man habe einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet. Während Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) dafür sind, spricht sich Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) dagegen aus. Die Betriebe könnten überfördert werden, was die Inflation weiter anheizen könne, lautet das Argument.
Der Prozess für den Energiekostenzuschuss ist komplex. Im Regelfall benötigen Betriebe eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, was die Zahl der Anträge drücken dürfte.
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