Kommunales Wahlrecht für Flüchtlinge? Den Vorstoß seiner deutschen Amtskollegin findet Innenminister Gerhard Karner gar nicht gut. „Das Wahlrecht darf nicht verschleudert werden“, betonte der ÖVP-Minister in einer Stellungnahme am Dienstag.
Denn die Erlangung der Staatsbürgerschaft und somit auch das Wahlrecht „stehen am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses - und nicht am Beginn eines solchen“. Daher sei so eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Drittstaatsangehörige und damit auch auf Flüchtlinge, die länger als sechs Monate im Land leben und einen unbefristeten Aufenthaltstitel vorweisen können, in Österreich ausgeschlossen, so Karner.
Auch Integrationsministerin Susanne Raab (ebenfalls ÖVP) stellt klar, dass es so etwas, was die „linke Regierung in Deutschland jetzt offenbar plant“, mit Türkis-Grün nicht geben werde. „Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und darf nicht einfach verschenkt werden. Auch aus Integrationssicht ist dies der falsche Weg“, argumentierte Raab ähnlich wie ihr Parteikollege.
Vorhaben könnte lediglich der AfD nützen
Faeser hat ihre Forderung im laufenden Landtagswahlkampf in Hessen ins Spiel gebracht, wo die 53-Jährige als Spitzenkandidatin der SPD ins Rennen geht. Politische Beobachter sehen in dem SPD-Plan, einen Versuch, Wählerstimmen bei möglichen Neo-Wahlberechtigten zu gewinnen. Am Ende könnte der Schuss aber nach hinten losgehen, schließlich spielt die Idee einer „Gleichstellung“ von Staatsbürgern und Flüchtlingen auf kommunaler Ebene der rechtspopulistischen AfD, die derzeit bereits einen Höhenflug erlebt, in die Hände.
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