Ärztekammer-Wirbel

Kurienobmann ließ Geld für seine Anwälte freigeben

Wien
19.09.2023 15:07

In der Wiener Ärztekammer geht es weiterhin rund. Die berühmten „Hackln“ fliegen tief, so wurde am Dienstagnachmittag eilends eine Pressekonferenz einberufen, bei der Wiener Ärztekammer-Vizepräsident Stefan Ferenci, begleitet von Kurienobmann Erik Randall Huber, den Rücktritt von Präsident Johannes Steinhart forderte. Doch wie nun bekannt wurde, wurde auch gegen Huber bereits eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde MA40 eingebracht. Er soll nämlich selbstständig eine Finanzreferentin eingesetzt haben, die Gelder für Anwälte freigab.

Ein brisanter E-Mail-Verkehr, der krone.at vorliegt, könnte für neuen Zündstoff in der Ärztekammer sorgen. Denn während Vizepräsidenten Stefan Ferenci und Huber den Rücktritt Steinharts als Präsident fordern, soll Huber selbst die Geschäftsordnung der Ärztekammer willkürlich außer Kraft gesetzt haben. 

Huber setzte eigene Finanzreferentin ein
Wie eine bei der MA40 eingebrachte Stellungnahme zeigt, soll Huber die Freigabe von Geldern für ein Parallelgutachten zu dem Gutachten der MA 40 betreffend der angeblichen „Skandal-Sitzung“, bei der es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll, durch eine von ihm ausgewählte Anwaltskanzlei beantragt haben.

Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart und Kurien-Obmann Erik Huber (Bild: EVA MANHART, Stefan Seelig)
Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart und Kurien-Obmann Erik Huber

Um die Freigabe der von ihm geforderten 10.000 Euro sicherzustellen, erklärte Huber den zuständigen und gewählten Referenten kurzerhand für befangen und setzte selbst eine Finanzreferentin ein, welche die Gelder freigab. „Diese Vorgangsweise entbehrt jeder rechtlichen oder demokratischen Legitimation. Auch findet sich keinerlei Grundlage in der Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien“, heißt es in der eingebrachten Stellungnahme, die krone.at vorliegt. Man ersuche daher die MA40 um Prüfung der Rechtmäßigkeit.

Steinhart von Rücktrittsforderungen „unbeeindruckt“
Huber hatte unterdessen am Dienstagnachmittag gemeinsam mit Vizepräsident Ferenci, Stefan Konrad sowie Finanzreferent Frederic Tömböl in einer Pressekonfgerenz den Rücktritt von Kammerpräsident Johannes Steinhart gefordert. „Das beeindruckt mich wenig“, so Steinhart vorab in einer Aussendung. Er sei demokratisch zum Präsidenten der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer gewählt worden, betonte er.

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Eine demokratische Abwahl wäre aber etwas völlig anderes als die Rücktrittsaufforderung eines politischen Mitbewerbers, der glaubt, eine bestimmte - und im Übrigen dafür völlig ungeeignete - Situation für seine Zwecke ausnützen zu können.

Steinhart sieht die Rücktrittsforderung lediglich von persönliche Interessen seiner Kontrahenten getragen.

„Und wer mich kennt, der weiß, dass ich mich als Demokrat natürlich auch in Zukunft demokratischen Abstimmungen stelle“, versicherte Steinhart: „Eine demokratische Abwahl wäre aber etwas völlig anderes als die Rücktrittsaufforderung eines politischen Mitbewerbers, der glaubt, eine bestimmte - und im Übrigen dafür völlig ungeeignete - Situation für seine Zwecke ausnützen zu können.“

„Endlich mit Vorverurteilungen aufhören“
„Seit Monaten läuft eine Kampagne der Wiener Vizepräsidenten Huber und Ferenci gegen mich, um mich aus dem Präsidentenamt zu drängen“, ärgerte sich der Ärztekammer-Präsident. Zum Anlass genommen werden dabei „angebliche Vorgänge“ um die Einkaufsplattform Equip4Ordi, die inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht würden.

„Huber und Ferenci sollen endlich mit ihren Vorverurteilungen aufhören und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen“, forderte Steinhart: „Ich vertraue völlig der Ermittlungsbehörde und ihren Untersuchungsergebnissen, ich bin mir keiner Schuld bewusst und habe auch niemals problematische Weisungen gegeben.“

Formal kann der Präsident der Wiener Ärztekammer mittels Misstrauensantrag der Vollversammlung aus seinem Amt entfernt werden. Die nächste reguläre Vollversammlung wäre erst im Dezember angesetzt. Eine außerordentliche Sitzung kann ein Drittel der 90 Sitze zählenden Mitglieder der Vollversammlung einberufen. Um einen Misstrauensantrag in der Vollversammlung durchzubringen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

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