Das deutsche Innenministerium will den Einsatz von Komponenten der chinesischen Firmen Huawei und ZTE deutlich einschränken. Man wolle den Einsatz kritischer Komponenten beider Hersteller ab dem 1. Jänner 2026 im 5G-Kernnetz verbieten, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen.
In dem sogenannten Zugangs- und Transportnetz sollen die Netzbetreiber zudem den Anteil von Komponenten bis zum 1. Oktober 2026 auf durchschnittlich 25 Prozent begrenzen. Dies will das Innenministerium in einer Vereinbarung mit den Netzbetreibern festlegen. In besonders sensiblen Regionen wie Berlin mit dem Regierungssitz oder etwa der Industrieregion Rhein-Ruhr soll der Anteil aber bei null liegen. Denn das 5G-Mobilfunknetz sei das „Zentralnervensystem“ des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Hintergrund der Entscheidung im Innenministerium ist, dass man bei den seit Monaten laufenden Sicherheitsüberprüfungen bei den Netzwerkbetreibern „erhebliche strukturelle Abhängigkeiten“ von beiden chinesischen Herstellern im 5G-Netz entdeckt habe, hieß es in Regierungskreisen. Die Übergangsfristen dienen auch dazu, Schadensersatzzahlungen des Bundes an die Netzwerkbetreiber zu vermeiden, indem diesen Zeit für den Ausbau von kritischen Komponenten gewährt wird.
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren das Vorgehen gegen chinesische Komponentenhersteller deutlich verschärft. In der China-Strategie der Regierung wurde auch festgelegt, dass technologische Abhängigkeiten von dem Land abgebaut werden sollen. Hintergrund sind Sorgen vor Sabotage oder Spionage durch die betreffenden Firmen, denen enge Kontakte zu der kommunistischen Führung in Peking nachgesagt werden. Huawei hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Kein komplettes Verbot
Ab kommender Woche will das deutsche Innenministerium die finale Abstimmung in der deutschen Bundesregierung einleiten. Stimmen die anderen Ressorts den Plänen zu, könnte die Vorgaben etwa für das Kernnetz bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Deutschland folgt damit dem Vorbild anderer Staaten wie Frankreich. Man verfolge ausdrücklich nicht eine „Lex China“, bei der man sich nur auf chinesische Firmen konzentriere, sondern überprüfe kontinuierlich alle möglichen Gefahren durch Abhängigkeiten, betonten mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Deshalb habe man sich auch nicht für ein komplettes Verbot wie einige andere westliche Staaten entschieden. Entscheidungen der Regierung müssten gerichtsfest sein, zudem wolle man negative Auswirkungen auf den Netzbetrieb vermeiden, hieß es zu Begründung.
Die angedachte durchschnittliche Begrenzung auf 25 Prozent Huawei- oder ZTE-Komponenten würde bedeuten, dass die Netzwerkbetreiber in einigen Gebieten auch mehr Bauteile dieser Firmen einsetzen könnten, wenn sie etwa in Berlin oder Industrieregionen auf diese komplett verzichten.
In Regierungskreisen hieß es, dass man wegen der technischen Weiterentwicklung kaum noch zwischen Kern- und Zugangsnetz unterscheiden könne, weil Antennen mittlerweile auch miteinander kommunizierten. Mit dem Einsatz bestimmter Hardware sei auch immer der Einsatz von Software der betreffenden Firmen nötig. Dies betrifft etwa Huawei-Basisstationen. Der Mix an Komponenten verschiedener Firmen soll deshalb Abhängigkeiten verringern helfen.
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