Flüchtlingsreferenten:

Gemeinnützige Arbeit für Asylwerber könnte kommen

Politik
20.09.2023 16:05

Österreichs Flüchtlingsreferenten wollen Asylwerberinnen und Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Das beschlossen sie am Mittwoch gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in Kärnten. Nun ist das Innenministerium am Zug, das ein entsprechendes Modell erarbeiten soll. Denkbar sind beispielsweise die Mitarbeit im Quartier oder in gemeinnützigen Organisationen.

„Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt“, sagte Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Durch gemeinnützige Arbeit würde die Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet.

Bezüglich verpflichtender, gemeinnütziger Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber gab es bereits mehrere Vorstöße und Vorschläge. Die derzeitige Regelung sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen vor, nicht aber zum Beispiel die Mitarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Der Beschluss, die Regelung auszuweiten, wurde am Mittwoch einstimmig gefällt.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)

Perspektive für Ukraine-Flüchtlinge
Hattmannsdorfer plädierte zudem dafür, Flüchtlingen aus der Ukraine eine Perspektive für den Verbleib am Arbeitsmarkt über die Zeit der Vertriebenen-Verordnung hinaus zu geben. In Oberösterreich würden nur mehr die Hälfte der Flüchtlinge Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Einig waren sich die Bundesländervertreter jedenfalls, dass der Vertriebenen-Status, der im März auslaufen würde, um ein Jahr verlängert werden soll. Dafür sind aber entsprechende Beschlüsse auf EU-Ebene nötig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz am Mittwoch waren die Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung. Derzeit werden für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen Tagsätze von 95 Euro bezahlt. Dies soll künftig auf 112 beziehungsweise 130 Euro in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (unter anderem mit einem besseren Betreuungsschlüssel) angehoben werden. Für „Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf“, sprich Asylwerberinnen und Asylwerber mit Behinderungen, Kranke oder Pflegebedürftige soll der monatliche Kostenersatz von 2480 Euro auf 3360 Euro angehoben werden.

Das kürzlich vorgestellte neue Wiener Modell, das sich an Realkosten orientiert, wollen sich die Länder in den kommenden Monaten anschauen. „Ziel ist, dass sich auch andere Bundesländer diesem Modell anschließen“, sagte Karner. Allerdings habe man es mit einer komplexen Materie zu tun, die Situation sei in Wien und den anderen Bundesländern nicht die gleiche. Die nächste Flüchtlingsreferenten-Konferenz ist für Dezember in Wien geplant.

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