Lange Haftstrafe

Nebenbuhler mit neun Messerstichen getötet

Salzburg
20.09.2023 15:36

Ein Ungar (34) hat sich in eine Frau verliebt. Obwohl sie keinen Kontakt wollte, zog er in ihre Nähe - und tötete ihren Freund. Dies ist am 27. März in Henndorf passiert. Nun erklärte sich der Angeklagte beim Mordprozess in Salzburg. Das Gericht sprach eine lange Haftstrafe aus.

„Ja!“, sagt der Anklagte am Mittwoch im Landesgericht auf die Frage von Richter Philipp Grosser, ob er für den Tod des 42-jährigen Mannes verantwortlich sei. „Ich bin schuldig.“ Neunmal hat der bislang unbescholtene 34-Jährige mit einem Küchenmesser mit 13,5 Zentimeter Klingenlänge auf das Opfer eingestochen. Und das nur, weil der Moldawier mit jener Frau zusammen war, in die sich der Angeklagte schwer verliebt hatte. Die Frau steht im Zentrum des Mordfalles, betont der Staatsanwalt Sebastian Wolfsteiner: „Wieder war es die Zurückweisung einer Frau, die der Täter nicht verkraften konnte.“ Und deshalb zum Messer griff.

Aus Eifersucht getötet? 
Der 34-Jährige und die Frau - eine hier lebende gebürtige Ungarin - hatten sich über eine Dating-Seite kennengelernt. Im Februar hatten sie ein gemeinsames Wochenende verbracht - zu dieser Zeit hatten die Frau und ihr Freund, das spätere Mordopfer, eine Beziehungspause. Danach wollte sie mit dem 34-Jährigen aber keinen Kontakt mehr, blockierte ihn sogar. „Der Angeklagte belästigte sie trotzdem“, so Wolfsteiner. Er kündigte im März sogar seinen Job, zog vorübergehend in eine Ferienwohnung in Henndorf - in die Nähe von ihr.

„Ich hatte die Vorstellung, dass sie anders denkt, wenn ich hier bin.“ Am 27. März passierte die Bluttat. „Wegen der Zurückweisung wollte ich mich umbringen.“ Und das direkt vor ihrer Haustür. Doch an jenem Vormittag öffnete der Nebenbuhler die Tür. Da passierten die Stiche. Warum? Das kann der Ungar nicht sagen. Er spricht nur von „Stress“ und „Angst“.

Der 42-Jährige wurde zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Die Privatbeteiligten erhielten jeweils 50.000 Euro zugesprochen - in Summe 200.000 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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