„Fehler korrigiert“
Doch kein Wahlrecht für Flüchtlinge in Deutschland
Einen peinlichen Fehler korrigiert haben die hessische SPD und deren Spitzenkandidatin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Die Partei fordert nun doch nicht das kommunale Wahlrecht für Flüchtlinge, die sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten, so wie es in ihrem Parteiprogramm stand. Gemeint war nämlich ein solches Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer nach sechs Jahren.
Der Fehler im Programm sei bereits korrigiert worden, heißt es nun. Wie berichtet, hatte das Wahlrecht für Flüchtlinge ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten für viel politischen Zündstoff gesorgt. Die CDU hatte dies klar abgelehnt und von einem „unserer höchsten demokratischen Werte“ gesprochen. Die AfD (Alternative für Deutschland) sprach gar von einem „migrationspolitischen Amoklauf“.
Politische Beobachterinnen und Beobachter sprachen von einem Versuch, Stimmen bei möglichen neuen Wahlberechtigten zu gewinnen. Allerdings könne diese Idee einer Gleichstellung von Staatsbürgerinnen, Staatsbürgern und Flüchtlingen der AfD in die Hände spielen.
Debatte auch in Österreich
Die Debatte schaffte es auch nach Österreich. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) lehnte ein kommunales Wahlrecht für Flüchtlinge ab. Das Erlangen der Staatsbürgerschaft und somit auch das Wahlrecht „stehen am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses - und nicht am Beginn eines solchen“, sagte er.
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