Prozess gegen Mutter

Baby Diana starb: „Dachte, das Fläschchen reicht“

Ausland
21.09.2023 06:00

Eine Italienerin hatte ihr Baby sechs Tage alleine daheim gelassen, um ihren neuen Freund zu besuchen. Töchterchen Diana musste sterben.

Vorsätzliche Tötung lautet die Anklage gegen die 37-jährige Alessia Pifferi. Die Italienerin hatte im Juli des Vorjahres ihr 18 Monate altes Baby daheim alleine verhungern lassen. Pifferi war in den heißen Sommertagen nämlich aus der italienischen Modemetropole Mailand in das Städtchen Leffe bei Bergamo in derselben Region gefahren, um dort Zeit mit ihrem neuen Freund zu verbringen.

Angeklagte log Nachbarin an
Am ersten Prozesstag nun erklärte die Angeklagte, dass sie ihr Töchterchen Diana bereits in der Vergangenheit allein gelassen hatte. „Sehr wenige Male“, meinte Pifferi mit leiser Stimme vor Gericht. Und weiter: „Ich dachte, das Milchfläschchen, das ich ihr gelassen habe, reiche.“ Dass sie ihre Nachbarin damals auch angelogen habe, indem sie diese wissen ließ, sie habe Diana einem Babysitter anvertraut, sei ausschließlich auf den Schock des Augenblicks zurückzuführen.

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Eigentlich bin ich eine gute Mutter. Ich habe sie gewaschen, gewickelt, sie ernährt und einen Arzt kontaktiert, wenn sie krank war.

Die Angeklagte vor Gericht

„Eigentlich bin ich eine gute Mutter“
Pifferi vor dem Richter: „Eigentlich bin ich eine gute Mutter. Sie versuchen, mich dazu zu bringen, zu sagen, dass ich Diana getötet hätte. Aber ich habe sie nicht getötet. Ich habe sie gewaschen, gewickelt, sie ernährt und einen Arzt kontaktiert, wenn sie krank war.“

„Das Baby hatte keine gute Farbe"
Der Ex-Freund habe sie dazu bedrängt, Diana doch einfach allein zu Hause zu lassen. Als die 37-Jährige von ihrem fast einwöchigen Besuch wieder nach Mailand in die Wohnung zurückkehrte, war Diana bereits tot. Die Angeklagte: „Also hob ich sie hoch und hielt sie unter den Wasserhahn, um zu sehen, ob sie sich erholen würde. Ich gab ihr eine Herzmassage, dann rief ich meine Nachbarin an, weil ich in Panik war. Das Baby hatte keine gute Farbe.“ Die Nachbarin schlug sofort Alarm, doch jede Hilfe kam zu spät.

Die Ärzte konnten nur noch den Tod des Babys feststellen. Laut ihrer Anwältin habe die Angeklagte den Intelligenzquotienten eines siebenjährigen Kindes und überdies leide sie an einer schweren geistigen Behinderung. Die Schlussfolgerung der Juristin: „Man hat einem Kind die Verantwortung für ein Kind übertragen!“ Das Urteil in diesem Fall ist noch ausständig.

Porträt von Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
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