DNA-Tests hatten ergeben, dass drei der Kinder von dem Pensionisten aus dem Bezirk Steyr stammen, das vierte von einem weiteren Mann. Geklagt wurde - vorerst - im Fall des ältesten Doch-nicht-Sohnes. Der vermeintliche Vater habe als Alleinverdiener für seine Familie, die Lebensgefährtin und vier Kinder, gesorgt - inklusive Urlauben, Spielsachen und Markenkleidung.
Der Kläger habe sein Arbeitseinkommen und sämtliche Nebeneinkünfte in den Unterhalt seiner Familie investiert. Er habe oft wochenlang keinen freien Tag gehabt, weil er unter der Woche sowie am Wochenende gearbeitet hätte, um seiner Familie einen gehobenen Lebensstandard zu bieten.
320 Euro im Monat für "Sohn" ausgegeben
Im Durchschnitt habe der Kläger über 18 Jahre hinweg 320 Euro im Monat für den "Sohn" ausgegeben, was insgesamt zumindest 69.120 Euro ergebe, heißt es im Urteil. Dabei seien Beträge wie etwa 2.400 Euro für ein Moped, das der Mann "seinem" Buben kaufte, noch nicht berücksichtigt.
Der Ersatzanspruch bemesse sich an der Leistung des Scheinvaters, aber auch an der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung, die dem wahren Vater obliege, und dessen Leistungsfähigkeit, so das Gericht. Es kam bei einer Durchrechnung für den relevanten Zeitraum auf den Betrag von 44.000 Euro, zu dessen Zahlung der Beklagte verurteilt wurde. Ob der Beklagte das Urteil annehmen wird, ist noch unklar.
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