Weil er ein 17-jähriges Mädchen auf der Toilette eines Lokals im steirischen Deutschlandsberg vergewaltigt haben soll, stand in Graz ein 25-Jähriger vor Gericht. Dass es sich dabei um einen einvernehmlichen Akt handelte, glaubt ihm der Schöffensenat nicht. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.
Mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Fuck off“ betritt der 25-jährige Angeklagte am Freitag den Verhandlungssaal in Graz. „Interessantes Shirt“, sagt die Richterin. „Ich hatte kein anderes frisches Shirt mehr“, erklärt er. Fast könnte man meinen, dass dem gebürtigen Türken nicht bewusst ist, dass er wegen eines schweren Verbrechens vor Gericht sitzt: Im Dezember 2022 soll er in einer Disco in Deutschlandsberg eine damals 17-Jährige ins Damen-WC verfolgt und sie dort vergewaltigt haben.
„Habe immer wieder Nein gesagt“
„Er stand plötzlich vor mir, drängte mich in eine Kabine und drückte mich gegen die Wand“, berichtet das Mädchen bei der vor Gericht gezeigten Befragung durch die Polizei wenige Tage nach der vermeintlichen Tat. Detailliert erzählt sie darin, wie er sich an ihr vergangen hat: „Ich stand zuerst unter Schock, hab dann aber immer wieder Nein gesagt. Aber er wollte mich nicht verstehen“, sagt sie. Erst nach Minuten konnte sie sich fangen und aus der Toilette fliehen.
Am Tag nach der Tat vertraute sie sich ihrer Mutter an: „Sie kann bis heute nicht alleine aufs Klo gehen“, berichtet die Mutter des Mädchens über die Auswirkungen auf ihre Tochter. „Sie war eine fröhliche Person, aber hat sich sehr zurückgezogen.“
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Der Angeklagte jedoch bestreitet die Vorwürfe vehement und sprach vor Gericht von einer einvernehmlichen sexuellen Handlung. Das Mädchen habe ihn im Lokal geküsst, sagt er. Zwei Zeugen bestätigen dies auch. Was danach auf der Toilette passierte, können sie jedoch nicht bezeugen.
Vier Jahre Haft - nicht rechtskräftig
Die Richterin stellt nach der Urteilsverkündung klar: „Es ist egal, wie sich die junge Frau vorher verhalten hat: Sobald sie Nein sagt, heißt das Nein. Und wenn Sie trotzdem weitermachen, dann ist das eine Vergewaltigung.“ Der Mann wurde zu vier Jahren Haft und 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er zeigte sich von dem Urteil überrascht und erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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