Mit Spannung war am Montag am Innsbrucker Landesgericht die Fortsetzung des Betrugsprozesses um die KitzVenture GmbH erwartet worden. Schlussendlich wurde Geschäftsführer Patrick Landrock wegen Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit - nicht rechtskräftig - zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Der Betrugsprozess gegen zwei Verantwortliche der KitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel hat am Montag am Landesgericht Innsbruck mit einer unbedingten Haftstrafe und einem Freispruch geendet. Der zweitangeklagte Geschäftsführer Patrick Landrock wurde wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Erstangeklagte wurde hingegen freigesprochen. Letzteres Urteil war bereits rechtskräftig.
Fixzinssatz von 9,75 Prozent versprochen
Den beiden Männern war schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden. Bei der Verleitung von Personen zu einer Veranlagung soll es zu einem Schaden von rund 176.000 Euro gekommen sein. Die Angeklagten sollen diesbezüglich laut Anklage zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet haben. Von diesem Anklagepunkt wurden beide am Montag am Landesgericht Innsbruck letztlich freigesprochen.
Verurteilt wurde Landrock hingegen in einem anderen Punkt: Er soll unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro verleitet und diese in Anspruch genommen haben.
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