Nach einer Messerstecherei am Bahnhof Dornbirn in Vorarlberg wurden alle Angeklagten vom Schöffengericht in Feldkirch für schuldig befunden. Der Haupttäter (15) muss fünf Jahre hinter Gitter.
Nach dem brutalen Messerangriff im April auf einen Iraker sind am Montag alle drei Jugendlichen schuldig gesprochen worden. Der Hauptangeklagte, ein 15-jähriger einschlägig vorbestrafter Russe, wurde wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt.
5000 Euro Schmerzensgeld
Zudem muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro bezahlen. Der Senat sah es als erwiesen an, dass er mit einem Klappmesser achtmal auf den Oberkörper eines 32-jährigen Irakers eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt hatte. Die anderen beiden Jugendlichen, ein 15-jähriger Syrer und ein mittlerweile 16-jähriger Rumäne, wurden wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und erhielten teilbedingte Haftstrafen.
Erinnerungslücken beim Messerstecher
Auf Frage des vorsitzenden Richters zum Tatmotiv, glänzt der Messerstecher mit Erinnerungslücken: „Ich hatte damals schon am frühen Morgen mehrere Joints geraucht und weiß nicht, warum ich zugestochen habe.“ Erst als er die Videos gesehen habe, sei ihm wieder die Erinnerung gekommen. Nie hätte er gedacht, dass er zu so einer Tat fähig sei. Nur so viel. Er und seine zwei Kumpel hätten den Kurden damals am Bahnhof aufgefordert, sich zu „verpissen“. Als sich der Iraker weigerte, sei die Situation eskaliert.
Fünf Jahre Haft für Haupttäter
Aus Angst vor seinen Peinigern werden die drei Angeklagten für die Dauer der Einvernahme aus dem Gerichtssaal geführt. Sichtlich aufgewühlt, sagt das Opfer: „Das sind keine Menschen. Die anderen beiden haben auf mich eingetreten. Nach dem Messerangriff bin ich auf die andere Straßenseite gelaufen, habe mich auf den Boden gelegt und auf meinen Tod gewartet.“
Ich hatte damals schon am frühen Morgen mehrere Joints geraucht und weiß nicht, warum ich zugestochen habe.
Angeklagter (15) vor Gericht
Dann zieht er sein T-Shirt aus, um dem Gericht die zahlreichen Narben zu zeigen. Staatsanwalt Philipp Höfle verweist nochmals auf die feige Tat und die niedrigen Beweggründe der Angeklagten. Auch darauf, dass zwei der Täter bereits einschlägig vorbestraft sind und gegen den Messerstecher bereits ein Waffenverbot besteht.
Entsprechend blass um die Nase wird der Haupttäter, als er vom Herrn Rat zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wird. Während er sprachlos ins Leere schaut, bekommt seine Mutter einen hysterischen Anfall und verlässt Türen knallend den Gerichtssaal.
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