Jägerschaft, Grundeigentümer-Vertretung und Land Oberösterreich haben sich auf ein neues Jagdgesetz geeinigt. Der Landtag soll es Anfang 2024 beschließen. Der Wald soll klimafit werden. Neu ist Besucherlenkung und Fair-Play-Regeln wie ein hartes Vorgehen gegen „Wildtierkriminalität“ im Wald.
Nach 60 Jahren sei eine Überarbeitung des seit 1964 geltenden Gesetzes „längst überfällig“, so Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) in einer Pressekonferenz mit Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner und oö. Landwirtschaftskammerpräsident Franz Waldenberger am Dienstag in Linz. Nach durch Klimawandel bedingten Waldschäden, u.a. durch Borkenkäfer und Windwürfe, seien zahlreiche Aufforstungen notwendig geworden. In den vergangenen zwei Jahren wurden neun Mio. Euro investiert und 2,5 Millionen. Jungbäume gesetzt.
Strafen für Wilderer
Unter anderem ist vorgesehen, dass Wild, das in eine geschützte Kulturfläche eingedrungen ist und dort Schäden verursacht hat, unabhängig von der Schonzeit erlegt werden kann, um weitere Schäden zu verhindern. Gleichzeitig ist ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen gegen Wildtierkriminalität vorgesehen. Sind besonders geschützte Arten betroffen, drohen mindestens 2.000 Euro für die Verletzung der Schonzeiten, für den Entzug der Jagdkarte gibt es eine Mindestdauer von fünf Jahren.
Drohnen verboten
Weitere Neuerungen sind das Verbot der Jagdausübung unter 18 Jahre ohne volljährige und entsprechend legitimierte Begleitperson. h. Das Überfliegen mit Drohnen ist in Ruhezonen verboten. Sieghartsleitner betonte die Bedeutung der Ruhezonen für das Wild. Würde es dort gestört, komme es zu mehr Verbiss im Schutzwald.
Leicht haben es sich Jäger und Grundbesitzer nicht gemacht. Es waren immerhin 20 Verhandlungsrunden notwendig, bis das Gesetz unter Dach und Fach war. Nun geht es in die Begutachtung, dann wird es der Landtag beschließen. In Kraft treten soll es dann am 1. April 2024.
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